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  #1  
Alt 04.10.2012, 07:34
Merschman Merschman ist offline
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Registriert seit: 04.10.2012
Beiträge: 2
Standard Meldung der Asbestose nach dem Tod

Hallo! Ich bin hier neu und hoffe,dass ich alles richtig mache..

Mein Vater ist am 03.09.2012 überraschend an einem Herzinfarkt gestorben. Eigentlich war sein Herz gesund... Aus diesem Grund hatten wir keine Zeit mehr, seine Asbestose zu Lebzeiten an die BG zu melden (Ich weiß, das es die Pflicht der Ärzte ist, dieses zu tun - allerdings wird es meistens einfach vergessen) . Das habe ich jetzt nachgeholt. Es hat sich dann auch vor 3 Tagen die zuständige BG gemeldet. Diese schickt uns am Ende des Monats zwei Mitarbeiter zum Gespräch vorbei.Dazu möchten sie jetzt alle Patientenunterlagen haben.
Besteht bei Anerkennung der Asbestose trotzdem ein Anspruch für meine Mutter auf Leistungen der BG? Worauf müssen wir achten? Hat der Hausarzt, der meinen Vater an die jeweiligen Fachärzte überwiesen hat, alle Unterlagen an einer Stelle gesammelt, oder muss ich die jeweiligen Fachärzte und Kliniken kontaktieren?

Vielen Dank & herzliche Grüße
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  #2  
Alt 04.10.2012, 10:24
gina-lisa gina-lisa ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 145
Standard AW: Meldung der Asbestose nach dem Tod

Zitat:
Zitat von Merschman Beitrag anzeigen
Besteht bei Anerkennung der Asbestose trotzdem ein Anspruch für meine Mutter auf Leistungen der BG?
in meinem weiteren bekanntenkreis gabs einen ähnlichen fall,
erst nach dem tod des vaters (er starb auch recht schnell)
wurde meldung an die BG gemacht und die mutter erhält leistungen.

zu deiner frage im anderen thread *ärztefehler* würde ich an deiner
stelle einen fachanwalt kontaktieren.
ob eine evtl. klage erfolg bringt ist schwer zu sagen.

deine anderen fragen kann ich leider nicht beantworten

alles gute für euch
& gruß

gina-lisa
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  #3  
Alt 04.10.2012, 14:33
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Meldung der Asbestose nach dem Tod

Hallo Merschmann,

das Wichtigste, was Du der BG mitteilen musst, ist eine möglichst komplette Liste seiner Ärzte, auch von weiter zurück liegenden Arztbesuchen.
Du erhältst von den Ärzten NUR die so genannten "objektiven Befunde". Das sind zum Beispiel die CTs und Blutbilder. Die daraus folgenden Schlüsse des Arztes kann er DIR verweigern.
Ich glaube aber, dass die BG auch hierauf zugreifen kann, denn die BG ist verpflichtet, alles zur Aufklärung nötige zu beschaffen und zu bewerten.
Die sind wirklich sehr pingelig und können nervig wie ein Terrier sein.

Dann wäre es sehr gut, wenn Du den gesamten Arbeitszeitraum nachweisen kannst. (Alle Firmen in denen er jemals gearbeitet hat und wenn möglich von wann bis wann.)
Die Firmen werden dann genau befragt, was der Betroffene in dem Betrieb gemacht hat (Arbeitsplatzbeschreibung, Umgang mit Stoffen, Lärmbelastung, Beginn und Ende dieser Arbeit).

Ich habe vor meinem Ausscheiden sehr viel mit möglichen Berufskrankheiten zu tun. Ich habe in einem großen Betrieb im Arbeitsschutz / Umweltschutz gearbeitet. Wir mussten haarklein der BG nachweisen, wo und mit welchen Arbeiten der / die erkrankte zu tun hatte und insbesondere, mit welchen negativen Einflüssen dieses verbunden war. (Chemische Stoffe, Lärm und ähnliches).

Stelle Dich jedoch auf eine längere Bearbeitungszeit für die Recherche ein, denn selbst bei gutem Willen dauern diese Suchaktionen lange. Auch von anderen Firmen weiß ich, dass in solchen Fällen ehrliches Bemühen vorliegt.

Aber noch einmal:
Die BG ist immer sehr hartnäckig und fragt gnadenlos nach.

Ich hoffe, dass Dir diese Beschreibung etwas helfen wird.

Diese Aufzählung ist sicherlich nicht ganz vollständig, aber bei Nachfragen kommen mir sicherlich noch weitere Ideen. Auch andere Leser werden sicherlich hier noch schreiben.

Schönen Gruß
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (04.10.2012 um 14:37 Uhr) Grund: An Formatierungen und Formulierungen gefeilt
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  #4  
Alt 08.10.2012, 19:39
Schneeglitzern Schneeglitzern ist offline
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 98
Standard AW: Meldung der Asbestose nach dem Tod

Deine Mutter erhält bei Anerkennung einen Teil der BG Rente. Bekommt aber dafür von der normalen Rente etwas abgezogen.

Uns war damals nicht klar, dass die Renten gegeneinander aufgerechnet werden. Aber bei der BG gibt es halt etwas mehr als bei der gesetzl. Rente.
Ich denke es lohnt sich auf jeden Fall.

Der für uns zuständige Herr von der BG hat damals alles recht schnell anerkannt. Es gab gar keine Diskussionen.

Gruß
Schneeglitzern
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  #5  
Alt 08.10.2012, 21:55
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Meldung der Asbestose nach dem Tod

Lieber Merschmann,

Deine Mutti hat wie jeder Hinterbliebene einen Freibeitrag zur Verfügung, der ihr nicht angerechnet wird, wenn es um die Festlegung der Witwenrente geht. Da viele Frauen eh nur eine sehr niedrige eigene Rente bekommen, kann es sein, dass ihr garnichts angerechnet wird. Auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung findest Du hierzu Informationen.

Zitat:
Hat der Hausarzt, der meinen Vater an die jeweiligen Fachärzte überwiesen hat, alle Unterlagen an einer Stelle gesammelt, oder muss ich die jeweiligen Fachärzte und Kliniken kontaktieren?
Patientenunterlagen unterliegen auch nach dem Tod des Patienten dem Datenschutz und der Schweigepflicht. Es kann sein, dass die BG auf dem Dienstweg die entsprechenden Unterlagen anfordert. Solltest Du sie einholen wollen, dann haben die jeweiligen Ärzte das Recht, Dir die Kosten für Kopien in Rechnung zu stellen.

Liebe Grüße an Dich und Deine Mutti,

Elisabethh.
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bg meldung asbestose


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