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  #1  
Alt 15.03.2006, 08:36
Sabine Wagner Sabine Wagner ist offline
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Frage Wer kennt den Unterschied?

Hallo,

mein Paps hat sich von seiner Darmoperation und Chemo wieder erholt und soll nun, nachdem alle Untersuchungen stattgefunden haben, zur Reha mit anschließender Anschlussheilbehandlung.

Nun stellt sich uns die Frage: Was ist denn da der Unterschied und wer beantragt dies?

Vom Oberarzt hatte mein Vater erfahren, dass er sich an die Krankenkasse wenden soll und die Krankenkasse meinte, dass muss das Krankenhaus machen.

Nach diesen Aussagen sind wir alle genauso schlau wie vorher...
Könnten mir vielleicht jemand von Ihnen eine Auskunft geben?

Vielen Dank und viele Grüße

Sabine
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  #2  
Alt 15.03.2006, 09:00
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

HAllo Sabine,

Reha mit anschließender Anschlußheilbehandlung (AHB) - da hast Du etwas doppelt gemoppelt, bzw. der viele Ärzte haben keine Ahnung von dem Unterschiede dieser Begriffe:
Eine AHB ist eine Reha, die aber gleich im Anschluß an die Krebsbehandlung (OP, Bestrahlung - dies Verfahren geht nicht nach Chemotherapie) schon vom zuletzt behandelnden Arzt bzw. Krankenhaussozialdienst in die Wege geleitet wird. Eine AHB muß dann innerhalb von 2 - 5 Wochen nach dem letzten Behandlungstag (je nach Kostenträger) angetreten werden.

Da Dein Vater seine Behandlung nach Deiner Aussage mit Chemotherapie beendet hat, kann er entweder jetzt einen ganz regulären Onkologischen NAchsorgerehaantrag stellen - den Befundbericht muß dann sein niedergelassener Arzt ausfüllen - oder, wenn die Chemo in den letzten 5 Wochen beendet wurde, diesen Antrag noch als sogenannte Anschlußreha (AR) oder Anschlußgesundheitsmaßnahme (AGM) im Eilverfahren beantragen. Die Bedingungen sind dann die gleichen wie bei einer AHB: schnell anreisen, Zuzahlung für max 14 Tage, wobei bereits geleistete Zuzalhungen beim vorhergegangenen KH-Aufenthalt angerechnet werden.

Wenn Dein Vater noch berufstätig ist, kann die Krankenkasse bei der schnelleren Beantragung helfen. Die Frage ist, wieviel Zeit schon seit Ende der Behanldung vergangen ist.
Soweit erstmal
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #3  
Alt 15.03.2006, 10:09
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

@Birgit:
Meines Wissens kann auch zum Ende einer Chemo eine AHB gemacht werden und muss innerhalb von 10 - 14 Tagen (in Ausnahmefällen bis 21 Tage) nach Behandlungsabschluss angetreten werden (sollte bei mir auch nach der Chemo beginnen). Bei der Reha max. Zuzahlung übrigens für 49 Tage.

@Sabine:
So weit ich orientiert bin, ist der Kostenträger für die AHB immer die Krankenkasse und sie muss tatsächlich über die zuletzt behandelnde Instanz beantragt werden. Wenn das bei deinem Paps das KH ist, ist die Auskunft, die du erhalten hast richtig. Allerdings kann der Antrag auch über ein angeschlossenes Tumorzentrum der Dt. Krebshilfe gestellt werden. Während der AHB-Zeit wird weiterhin Krankengeld gezahlt.

Der Kostenträger für die Reha kann sowohl die Krankenkasse als auch der Rentenversicherungsträger sein. Der Rentenversicherungsträger bietet über die Reha hinaus noch das IRENA-Programm an, ein ambulantes medizinisches Trainingsprogramm, das den Erfolg der Reha stabilisieren soll. Dieses muss innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Ende beantragt werden und läuft dann kostenfrei über 12 Wochen. Während einer Reha, die durch den Rentenversicherungsträger finanziert wird, entfällt das Krankengeld. Für den Zeitraum wird dann Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger gewährt. Das muss dann beantragt werden und ist i.a. etwas weniger als das Krankengeld.

Nach langem Behandlungszeitraum mit ebenso langer Krankschreibung muss im Regelfall keinerlei Zuzahlung mehr geleistet werden... (es sei denn, die Freibeträge sind längst nicht ausgeschöpft) Wobei ich meine, dass bei einer Reha über den Rentenversicherungsträger, die aus dem Krankengeld heraus gestartet wird, nie zugezahlt werden muss... Diese Info aber ohne Garantie, könnte ich jetzt nicht beschwören...

LG chaosbarthi
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  #4  
Alt 15.03.2006, 15:23
Sabine Wagner Sabine Wagner ist offline
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Standard Wer kennt den Unterschied?

Hallo,

erstmal vielen lieben Dank für die prompten Antworten.

Mein Vater erhält in der nächsten Woche von Montag auf Dienstag die letzte Chemo. Anfang April werden alle notwendigen Untersuchungen stattfinden und nach Ostern kommt er ins Krankenhaus, denn dort wird sein künstlich gelegter Darmausgang wieder zurück verlegt.

Erst dann kann entschieden werden was weiter passiert. Da ich mir aber vorstellen kann, dass es sicherlich eine Art Warteliste für die Reha gibt, sollte sein Reha-Platz so schnell wie möglich beantragt werden, oder?

Viele Grüße

Sabine
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  #5  
Alt 15.03.2006, 15:50
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hi Sabine,

wenn dein Vater zunächst wieder ins KH geht, muss das KH die AHB beantragen. dieser antrag wird meist sofort entschieden. Es ist eher der Regelfall, dass eine AHB direkt aus dem KH heraus angetreten wird, als dass diesbezüglich gewartet werden muss. Der normale Reha-Antrag hat bei mir ca. 1 - 2 wochen bis zur Entscheidung gedauert und der Reha-Beginn lag nach Rückmeldung der rehaklinik nochmal 3 Wochen später....

Auf Grund der Unstimmigkeiten in den Antworten habe ich kurz nochmal gegoogelt: Auch eine AHB kann über beide Kostenträger (KK und Rentenversicherungsanstalt) beantragt werden!

"Anschlussheilbehandlung ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sie schließt unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung an. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, erfolgen Antrag und Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Krankenhaus.
Dies gilt nur für Versicherte, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören." aus: Portal deutsche Rentenversicherung Bund

LG chaosbarthi
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  #6  
Alt 16.03.2006, 12:16
Sabine Wagner Sabine Wagner ist offline
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Beiträge: 9
Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hallo chaosbarthi ,

ganz herzlichen Dank für Deine Bemühungen! Das hilft uns auf jeden Fall schon weiter.

Ganz viele liebe Grüße und vorallem auch Dir ALLES GUTE! Ich hoffe es geht Dir gut?!

Sabine
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  #7  
Alt 16.03.2006, 15:28
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hallo Sabine,
Für AHB-Verfahren besteht ein Abkommen zwischen Kostenträgern, Krankenhäusern und Rehakliniken, daß ein frei gehaltenes BettenKontingent für diese Eilmaßnahmen zur Verfügung stehen muß, deshalb funktioniert es mit der Antrittsmöglichkeit sehr schnell (je nach Kostenträger innerhalb von 2 - 5 Wochen). Dein Vater soll sich dort im KH an den Sozialdienst wenden, die leiten eine AHB ein.
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #8  
Alt 16.03.2006, 16:40
zimtstern zimtstern ist offline
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Beiträge: 244
Standard AW: Wer kennt den Unterschied?

Hallo Sabine,

ich denke (weil ich das für mich nach meiner Chemo auch bevorzuge), je nachdem wie es Deinem Vater nach der Chemo geht, dass es besser ist, die AHB frühestens nach 2-3 Wochen zu beginnen. Denn ein bischen will man die Kur ja auch genießen und sich nicht mit den Nebenwirkungen beschäftigen.

Alles Gute für Deinen Vater!

Liebe Grüße
Andrea
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