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#1
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Berichtigung Jan. 1961!
Sorry,
bin schon müde und habe da etwas verwechselt. :-( Also: Das Datum Januar 1961 bedeutet: Erwerbstätige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente bereits dann, wenn sie berufsunfähig sind, also im angestammten Beruf nur noch zu weniger als 50% erwerbstätig sein können. Da dein Vater aber die volle Erwerbsminderungsrente beantragen will, ist diese Klausel für ihn uninteressant. Sorry nochmal für die falsche Auskunft im 1. Beitrag von mir! Norma |
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