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  #1  
Alt 30.11.2009, 14:21
Cassy Cassy ist offline
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Frage Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo,

ich bin eine Angehörige. Mein Papa ist am hochmalignem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt. Desweiteren leidet er an einer ausgeprägten Harnwegsinfektion und nach dem ihm eine Probe eines Lymphknotens (Halsregion) entnommen wurde leidet er unter Stimmverlust, er kann nur flüstern, seine linkes Stimmband bewegt sich nicht mehr. Nun haben wir heute den Antrag auf Feststellung von Behinderungen endlich zum Abschluß gebracht. Wir hoffen, er kann vorzeitig ohne Abzüge in Rente gehen (sein Alter 63 Jahre).

Vielleicht könnt ihr mir sagen, wielange ihr auf einen Bescheid warten musstet?

Besten Dank im Vorraus und eine schöne Adventszeit!

C.
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  #2  
Alt 30.11.2009, 14:51
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo
es ist sehr unterschiedlich mit den Bearbeitungszeiten.
Ich würde nach einer gewissen Zeit mal nachhorchen. (meist werden die Ärzte, die man angegeben hat angeschrieben (auch wenn alle Befunde vorliegen (manchmal um eine Stellungnahmne zu bitten) Das dauert natürlich auch.... 3 tage Post hin 3 Tage Post zurück....
Beim ersten Mal hat es nur 6 Wochen gedauert beim zweiten Mal 5 Monate (da hat aber das Amt geschludert und vergessen meinen Arzt anzuschreiben (und somit hat dasAmt vergeblich auf die Antwort gerwartet).
Ich würde so nach 6-8 Wochen mal nachfra´gen.

Barb aar
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 30.11.2009, 15:10
Tine1209 Tine1209 ist offline
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Standard AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hi Cassy,

der Antrag wird auf jeden Fall ab den Monat bewilligt, in dem der Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde, d.h. es wird rückwirkend bewilligt.

Bei mir ging die Bearbeitung recht zügig. Ich habe lediglich 4 gewartet!

Liebe Grüße
Tine
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  #4  
Alt 30.11.2009, 15:33
Chrischdel Chrischdel ist offline
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Registriert seit: 27.11.2009
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Beiträge: 6
Standard AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo Cassy,
ging bei mir auch recht schnell, der Antrag auf SB wurde schon im Krankenhaus vom Sozialen Dienst gestellt und nach 4 - 5 Wochen hatte ich den Ausweis. Und wie schon gesagt wurde, gilt er ab dem Tag der Antragstellung.

Wünsche Euch viel Erfolg und eine besinnliche Adventszeit
LG C:
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ossär metastasiertes nodal positives, multizentrisches Mamma-Ca re, Diagnose 07/09 pT2 (3cm) pN2 (7/22) M1 (ossär) G3, R1 ER++,PR++,Her2neu-;Ablatio 08/09, dann Bestrahlung, Arimidex, Zoladex und Bondronat als Infusion.
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  #5  
Alt 30.11.2009, 16:18
Cassy Cassy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 28
Frage AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo,

ich möchte mich schonmal für eure Erfahrungen danken. Damit habt ihr uns schon sehr weitergeholfen, so hat man einen Anhaltspunkt und kann ggf. nachfragen ohne gleich aufdringlich zu wirken.

Was ich mich allerdings gerade frage, warum erwähnt ihr, dass er gültig ab Antragsstellung ist? Welche Rechte haben wir denn rückwirkend? Meinem Papa geht es eigentlich nur darum in Rente gehen zukönnen ohne jegliche Abzüge. Und soweit ich mich informiert habe, besteht die Möglichkeit ab einem GdB 50. Und diese wird er wohl kriegen...

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
C.
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  #6  
Alt 30.11.2009, 18:26
Chrischdel Chrischdel ist offline
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Registriert seit: 27.11.2009
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Beiträge: 6
Standard AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo Cassy,
ab Antragstellung ist deshalb wichtig weil dein Papa dann auch steuerliche Vergünstigungen hat, die kann er bei der Steuererklärung geltend machen, oder er lässt sich die Steuerkarte vom Arbeitgeber aushändigen und vom Finanzamt den Freibetrag eintragen. Auf jeden Fall sollte man das wahrnehmen bis die Rente dann durch ist. Deshalb ist der Tag der Antragstellung wichtig. Versuch doch mal über den Sozialen Dienst (gibt es aber auch zum runterladen) an die Broschüre *Sozialinfo 2009*zu kommen, da steht sehr viel über solche Sachen drin.
Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen
LG C.
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  #7  
Alt 30.11.2009, 20:17
Cassy Cassy ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 28
Standard AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo Chrischdel,

danke für den Tipp! Ich werde mich um die Broschüre bemühen. Hört sich interessant für uns an!

Du konntest mir weiterhelfen!

LG C.
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  #8  
Alt 30.11.2009, 20:24
Cassy Cassy ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 28
Frage AW: Antrag auf Feststellung von Behinderungen

Hallo Britta,

auch dir möchte ich danken. Schau dir doch bitte mal meinen nachfolgenden Link an, dritter Absatz:

http://www.piloh.de/vorzeitiger-rentenbezug.html

Oder habe ich etwas falsch verstanden? Bin über Berichtigung dankbar.

LG C.
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