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  #1  
Alt 30.08.2009, 18:02
Benutzerbild von illian
illian illian ist offline
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Standard Arbeitgeber den GdB mitteilen???

Hallo,

ich hab mal eine Frage:
ich habe einen GdB von 80 bis 2014 und wäre nächstes Jahr mit der Schule fertig.

Soll ich dann an der Universität oder bei meinem Arbeitgeber sagen dass ich einen GdB habe oder hätte das Nachteile für mich bei der Einstellung??

Hat damit jemand Erfahrung gemacht??

WÜrde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüße
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Aus dem unendlichen Chaos erhob sich eine Stimme, sagte zu mir "Lächle und sei fröhlich es könnte schlimmer sein". Ich lächelte und war fröhlich und es kam noch schlimmer. Ich lächelte immernoch und war glücklich und auf einmal lächelte die Welt zurück. That´s mean live
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  #2  
Alt 30.08.2009, 21:41
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Arbeitgeber den GdB mitteilen???

Lieber Ilian, es kommt darauf an, in welche Richtung Dein beruflicher Weg geht. Wenn Du Dich an einer Hochschule oder der ZVS um einen Studienplatz bewirbst, kann es von Vorteil sein, wenn Du eine Kopie des Schwerbehindertenausweises belegst, da ein bestimmter Anteil von Studienplätzen für Studenten mit Handycap reserviert ist. Die Firmen müssen Schwerbehindertenabgabe bezahlen, wenn nicht eine bestimmte Zahl Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt ist.

Für Deinen beruflichen Weg wünsche ich Dir viel Erfolg!

Elisabethh.
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  #3  
Alt 31.08.2009, 17:17
Benutzerbild von illian
illian illian ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 369
Standard AW: Arbeitgeber den GdB mitteilen???

Hallo

danke für die Antworten.

Hab cih das richtig verstanden, dass Firmen eine Behindertenabgabe zahlen müssen, wenn zu wenig Behinderte bei ihnen arbeiten??

Ich werde es bei meinen Vorstellungsgesprächen vll erwähnen.

Liebe Grüße
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  #4  
Alt 01.10.2009, 00:28
Hexenhubschrauber Hexenhubschrauber ist offline
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Beiträge: 4
Standard AW: Arbeitgeber den GdB mitteilen???

Hallo Illian,

das ist tatsächlich eine sehr schwierige Frage. Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Offenbarungspflicht, aber ein Fragerecht. Das bedeutet, Du musst nicht von Dir aus auf die Schwerbehinderung hinweisen, dann hast Du aber auch keinen Schutz. Wenn der Arbeitgeber Dich fragt, musst Du allerdings die Wahrheit sagen.
In Deutschland gibt es eine Beschäftigungspflicht, so dass Firmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen Geld bezahlen müssen.

Die Erfahrungen sind sehr unterschiedlich und es kommt tatsächlich auf den Arbeitsbereich und den individuellen Betrieb an.

Viele Grüße
Nicole
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  #5  
Alt 01.10.2009, 00:35
mischmisch mischmisch ist offline
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Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.074
Standard AW: Arbeitgeber den GdB mitteilen???

Hallo Nicole,

das gilt aber nur für Firmen ab einer bestimmten Arbeitnehmeranzahl.
Weiss jetzt nur nicht ab wievielen.

Gruss
Rosita

Gleich hier unten hat Iris (danke Iris)
das reingestellt.

Geändert von mischmisch (01.10.2009 um 21:45 Uhr) Grund: Nachtrag -
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  #6  
Alt 01.10.2009, 21:20
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard AW: Arbeitgeber den GdB mitteilen???

hallo ihr Lieben

es ist immer ein zweischneidiges Schwert beim Vorstellungsgespräch den Behindertenstatus zu erwähnen.
Zum einen kommt es immer auf die Art der Arbeit an, zum zweiten auf die Art der Erkrankung.

Ich habe mir durch meine Ehrlichkeit oft genug wegen meiner Behinderung einen Arbeitsplatz verscherzt.
Ich muss dazu sagen, ich bin Altenpflegerin und mein Rücken ist kaputt. Das hat jeden Arbeitgeber davon abgehalten mich einzustellen. Erst als ich durch Fort und Weiterbildung immer weiter auf der Karriereleiter aufgestiegen bin wurde es etwas besser. Jetzt bin ich selber Arbeitgeber, buckel mir den Rücken krumm und schaue auch was für Mitarbeiter ich einstelle.

Je kleiner die Firma ist je schwieriger wird es einen Behinderten einzustellen. Je größer die körperlichen Belastungen sind je problematischer ist es.
Und noch eins, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht das man immer wieder durch die Krankheit ausfallen kann, wird er lieber einen Nichtbehinderten einstellen. Leider sind es ja immer mehr Bewerber um eine Stelle.

Ich würde versuchen, vorher Infos zu bekommen wie der Arbeitgeber eingestellt ist.

Gibt man die Behinderung nicht von Anfang an bekannt hat man nicht die Vorteile. Jeder Arbeitnehmer kann aber zu einem späterem Zeitpunkt den Status bekannt machen und somit dann auch die Vorteile in Anspruch nehmen. Nur dann muss er natürlich damit rechnen das der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis gestört sieht und das Arbeitsverhältnis beendet.

Der Kündigungsschutz ist nur Atrappe. Da wird das Integrationamt eingeschaltet und fast immer zieht der Arbeitnehmer den kürzeren.

liebe Grüße
silverlady
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  #7  
Alt 02.10.2009, 10:25
vintage vintage ist offline
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Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 745
Standard AW: Arbeitgeber den GdB mitteilen???

hallo illian,

bei der uni ist es problemlos, da hast du sogar einige vorteile, kannst u. u. semester länger studieren, es gibt gremien, die sich für deine interessen einsetzen, bist von einigen gebühren befreit usw.
also da würde ich damit offen umgehen.
du kannst dich auch von dem zuständigen gremium beraten lassen an der uni, hier sind einige adressen von vertretungen:
http://web.fu-berlin.de/gdb/gruppen/igs.html

und für die zeit danach: soweit würde ich noch nicht planen, was NACH dem studium ist.
das sind ja noch einige jahre hin und du kannst es dann entscheiden, immer step by step :-)


liebe gruesse, vintage
__________________
lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...

Geändert von vintage (02.10.2009 um 10:29 Uhr)
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