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  #1  
Alt 14.08.2008, 20:15
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
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Unglücklich Abschläge bei EM Rente doch rechtens

Hallo
haben eben das gefunden

http://afp.google.com/article/ALeqM5...7VxqIPD6nETlWg

Das Urteil, dass die Abschläge für unter 60 Jährige bei Em renten rechtswidrig sind ist korrigiert worden

Sie sind nun doch erlaubt

Barbara
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  #2  
Alt 14.08.2008, 21:16
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Abschläge bei EM Rente doch rechtens

Danke,

das war ja zu befürchten.

Hätte das Urteil anders ausgesehen, wären Unsummen an Nachzahlungen fällig gewesen.

Also nimmt man dem IV. Senat die Kompetenz weg und lässt Nr. V entscheiden.

Ein Schelm, wer jetzt an etwas Böses denkt.

Fazit: für mich schon lange gefällt... das Urteil.

Liebe Grüße
Norma
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  #3  
Alt 14.08.2008, 21:33
silverlady silverlady ist offline
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Beiträge: 1.974
Standard AW: Abschläge bei EM Rente doch rechtens

das war zu erwarten. Bei den Unsummen die man nachgezahlt hätte traut sich doch keiner da ran.-
Das ist doch genauso beio Strom, bei Sprit und bei vielen anderen Sachen auch.
Es ist zwar nicht richtig aber schuld ist immer wer anders.
silverlady
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  #4  
Alt 15.08.2008, 09:18
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Ort: NRW
Beiträge: 271
Standard AW: Abschläge bei EM Rente doch rechtens

Ja, und der Richter des IV. Senats wurde schon im vergangenen Jahr "in die Wüste" geschickt.

Man kann in diesem Land wirklich nur noch verzweifeln.

LG
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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  #5  
Alt 02.12.2008, 08:34
shalom shalom ist offline
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Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 222
Standard AW: Abschläge bei EM Rente doch rechtens

Leider kann ich das bestätigen, was die Vorredner (-schreiber) dargelegt haben:

Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.

Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht.

MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008):

http://www.mdr.de/umschau/5925381.html
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #6  
Alt 02.12.2008, 16:09
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.321
Standard AW: Abschläge bei EM Rente doch rechtens

Zitat:
Zitat von shalom Beitrag anzeigen
Leider kann ich das bestätigen, was die Vorredner (-schreiber) dargelegt haben:

Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.

Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht.

MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008):

http://www.mdr.de/umschau/5925381.html

... na wenn DAS kein "Gschmäckle" hat, dann heiße ich ab heute Johann . Danke für den Beitrag.
__________________
Jutta
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