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  #1  
Alt 14.01.2008, 14:41
Auntie Auntie ist offline
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Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 149
Standard 6-Wochen Frist bei Krankenkasse

Guten Tag Ihr Lieben,

ich bin gerade dabei den Arbeitgeber zu wechseln. Im letzten Jahr habe ich die 6 Wochen Frist für die Gehaltsfortzahlung aufgrund der Chemozyklen ausgeschöpft. Wann beginnt denn wieder eine neue 6 Wochen Frist? Neuer Arbeitgeber neue Frist? Neues Jahr neue Frist?

Der neue Arbeitgeber (Schwesterfirma des alten Arbeitgebers) ist über meine Erkrankung informiert.

Da ich mich noch mit dem Rentenantragsgedanken beschäftige, würde es sicherlich Sinn machen nicht mehr 4 Tage a 8 Std. zu arbeiten.

Viele Grüße
Birgit
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  #2  
Alt 14.01.2008, 14:57
Astrid09 Astrid09 ist offline
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Registriert seit: 05.09.2007
Beiträge: 7
Standard AW: 6-Wochen Frist bei Krankenkasse

Hallo Birgit,

trotz Arbeitgeberwechsel ändert sich nichts an den Fristen wie ohne Wechsel.

Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn Du länger als 6 Monate nicht wegen derselben Erkranung arbeitsunfähig warst oder seit Beginn der ersten Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) mehr als 12 Monate vergangen sind.

siehe: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

Liebe Grüße
Astrid
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  #3  
Alt 14.01.2008, 19:30
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: 6-Wochen Frist bei Krankenkasse

Hallo Birgit
wenn du noch mit dem Rentengedanken spielst, ist es besser nicht voll oder überhaupt zu arbeiten
ich spreche da aus eigener Erfahrung; ich war zwar formal arbeitsfähig habe aber um nicht das Krankengeld ausschöpfen zu wollen und dann Nahtlosigkeitsgeld (ich hoffte da noch ohne Rente es zu schaffen) meine Überstunden und Resturlaube abgefeiert und dann kam der Strick der Rentenversicherung.....
Ansonsten zu der eigenen Frage nach dem Krankengeld siehe Astrid

Schönen Abend
Barbara
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  #4  
Alt 15.01.2008, 02:45
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: 6-Wochen Frist bei Krankenkasse

Hallo Birgit,

ich schließe mich Barbaras Beitrag voll und ganz an!
Leider kenne ich viele negative Beispiele...

Ganz egal, ob man lediglich den Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente ausschöpft oder nur aus Rücksicht zum Arbeitgeber arbeiten geht... sämtliche Tätigkeiten, die während eines Rentenantrages ausgeübt werden, sind letztendlich ein Fehler. :-(
Selbst wer schon eine Zeitrente hat und nur wenige Stunden in der Woche arbeitet... hat schlechte Karten, wenn die Zeitrente verlängert werden soll.

Ist alles nicht schön, aber leider Realität.

Es ist sowieso schon ein erschwertes Leben mit der Krebsdiagnose... aber darauf nimmt die DR keine Rücksicht.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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