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Alt 29.11.2007, 00:58
Liz und Willy Liz und Willy ist offline
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Beiträge: 929
Standard Ab wann wird eine EU-Rente berechnet?

Hallo

Willy hat seit 5 Jahren Lungenkrebs (Pancoast Tumor) und ist seit seiner Op. Teilgelähmt und Sauerstoffabhängig.

Er stammt aus Deutschland, wohnt aber seit 1979 in der Schweiz und hat bevor er in die Schweiz übersiedelte in Deutschland seine Lehre sowie ein Studium gemacht und gearbeitet.

Am 6.12.2002 wurde der Antrag in der Schweiz auf eine Invalidenversicherungsleistung getstellt, ursprünglich wegen evtl. Hilfsmitteln und einer evtl. Umschulung.

Leider ist an Arbeiten nicht mehr zu denken.

Nun wurde ihm im Sommer von der Schweizer Invalidenversicherung eine voll Arbeitsunfähigkeit und Berentung bescheinigt, auch wenn er bis heute die Rente selber noch nicht ausbezahlt bekommen hat.

Nun hat er auch noch Anspruch auf eine, wenn auch kleine, Rente von Deutschland udn hier fangen nun die weiteren Probleme an - diese wurde abgelehnt weil er in den letzten 5 Jahren keine Rentenbeiträge wegen Krankheit und weil wir leider uns beim Sozialamt melden mussten.

Nun die Frage:

Wird die Anrechnung der Rentenbeitragspflichterfüllung ab Anmeldungsdatum rückwirkend berechnet oder vom heutigen Tag wo die Rente ausbezahlt werden sollte?

Das heisst wenn Willy bis zu seinem Krankheitsbeginn resp. der Anmeldung für eine Berentung (6.12.2002) seine Beitragspflicht erfüllt hat, wird er dann eine Rente bekommen oder nicht? Die Lücken sind entstanden weil er nicht mehr gearbeitet hat seit er krank ist und weil in dieser Zeit er überhaupt kein Einkommen hatte mit Ausnahme vom Juli 1003 bis April 2005 wo er beim Soz.amt war! Seither leben wir von meiner Invalidenrente (ich habe MS).

Kann mir jemand Tipps geben wo wir uns weiters informieren können.

Liebe Grüsse s'Doppelpäggli
__________________
***

Willy 54 J. LK Pancoast Tumor Adeno. ES 8/02 ED 11/02, Radio-Chemo, Op. 2/03 seither Teilgelähmt, O2-abhängig
Liz MS im Rolli. Gebärm.ca. 8/05
Mami 10.4.1934 - 7.9.2009
inoper. Hirntumor 10/07, Blasenkrebs 1/09
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