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  #7  
Alt 13.04.2005, 08:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Behindertenstatus soll herabgesetzt werden

Hallo Micha,
das gleiche Problem hatte ich auch: Nach Ablauf der Heilungsbewährung (i.d.R. nach 5 Jahren "ohne Befund") wurde ich von 100% auf 40% zurückgestuft. Weil für mich wichtig ist, mindestens 50% zu haben, da ich dann (wg. Vertrauensschutz) schon mit 60 Jahren in Rente gehen könnte, legte ich Widerspruch ein. In meinem Widerspruch nannte ich dann die Ärzte, die ich aufgesucht hatte, um meine Einschränkungen festzustellen, damit das Versorgungsamt diese Ärzte dann aufforderte, ein Gutachten abzugeben. Danach erhielt ich dann den neuen Bescheid: Man billigte mir einen Grad der Behinderung von 60% zu.
Beachte:: Was Du selbst gegenüber dem Amt an Behinderung darstellst, ist unwichtig, wichtig ist, dass ein Facharzt die Probleme aufnimmt und in seinem Gutachten richtig darstellt. Es ist deshalb gut, wenn man mit den Ärzten auch vertrauensvoll genau diese Fragestellung erörtern kann.
Ich hoffe, Es gelingt Dir auch, die richtigen Ärzte dafür zu finden, denn man muss wissen: die Ärzte müssen diese Gutachten ohne jede Vergütung erstellen, deshalb haben die meisten Ärzte dazu nur wenig Lust.

LG
Heino
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