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  #1  
Alt 11.11.2009, 14:00
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo,

ich werde zum 3.12.09 eine AHB beginnen. Bis dahin beziehe ich Krankengeld und bin arbeitsunfähig (vom Hausarzt bescheinigt).

Die AHB werde ich wohl am 23.12. abschließen (eigentlich 24.12., aber da haben wir eine Reise vor und deshalb muss ich schon am 23.12. nach Hause). Ich gehe ganz stark davon aus, dass ich als arbeitsfähig aus der AHB entlassen werde. Was für Konsequenzen hat das? Bin ich damit automatisch "gesund geschrieben" und muss am 24.12. wieder arbeiten (oder Urlaub nehmen)? Oder ist die Entlassungsbescheinigung aus der AHB nur eine Empfehlung und der Hausarzt kann mich dann entweder
-weiter krankschreiben (auf dem Auszahlschein an die KK noch arbeitsunfähig ankreuzen) oder
-gesund schreiben?

Die Abschlussuntersuchungen beim Onkologen habe ich nämlich erst am 28.12.09 (CT und Ultraschall, dazu müsste ich sowieso krankgeschrieben werden, wenn ich da nen halben Tag beim Arzt hocke) bzw. am 04.01.10 das entgültige Gespräch mit Auswertung der Bilder.
Frühere Termine waren nicht möglich, da man nach Bestrahlung 6 Wochen mit dem Abschluss-CT warten sollte und diese Termine mitte Dezember durch die AHB unmöglich gemacht wurden.

Ich sehe meine Behandlung also frühestens am 4.1.2010 abgeschlossen und würde danach wieder arbeiten gehen. Mein Hausarzt macht das garantiert auch mit, mich zum 5.1.2010 gesund zu schreiben.

Erschwerend dazu kommt, dass ich unmöglich am 24.12. (also am nächsten Tag nach Entlassung aus AHB) zum Hausarzt gehen kann, der hat bestimmt sowieso nicht auf, außerdem befinden wir uns da auf Reisen. Nun könnte mir mein Hausarzt vor Beginn der AHB einen Auszahlschein Krankengeld vordatieren auf 23.12., mich damit weiter arbeitsunfähig schreiben und zum 4.1.2010 wieder bestellen, um mich gesund zu schreiben.

Ich kriege für die Zeit der AHB Übergangsgeld, kriege ich für die Krankschreibung danach wieder Krankengeld?

Nicht falsch verstehen: ich will nicht auf Krankenkassenkosten länger Urlaub machen, ich nehm auch selbst Urlaub. Aber ich will nix falsch machen und wenn ich erst in der AHB bin, kann ich mich kaum noch darum kümmern, also muss ich es jetzt tun.

Alles sehr
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06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm
06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab
08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
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09/23
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  #2  
Alt 11.11.2009, 16:49
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Also im Moment habe ich folgenden Plan:

Entweder gehe ich am 23.12. noch zum Hausarzt (falls das zeitlich möglich ist) und lass mich bis 4.1. krank schreiben oder ich lass mir vom dem etwas vordatieren und schicke es am 23.12. erst ab.

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  #3  
Alt 11.11.2009, 18:55
Zitronengras Zitronengras ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Normalerweise wird man aus der AHB so entlassen, wie man gekommn ist: arbeitsunfähig. Den meisten wird empfohlen, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen, damit der Erholungseffekt der Kur länger hält. Nach der Kur also zum Arzt und weiter krank schreiben lassen. Für die Zeit der Kur bekommst Du von denen eine Bescheinigung als Nachweis, von wann bis wann Du dagewesen bist. Eine Kopie davon reichst Du Deinem AG ein.

Während der Kur bekommst Du Übergangsgeld. Und jetzt bitte Achtung: wenn Du zwei Wochen nach der AHB oder früher wieder arbeitest und eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) machst, bekommst Du bis zum Ende der Wiedereingliederung das Übergangsgeld. Bei mri wären das nochmal ca. 500 Euro weniger als das Krankengeld gewesen. Wenn Du später als zwei Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung anfängst, bekommst Du wieder KRankengeld (bis die 78 Wochen insgesamt voll sind). Also ein zweiter Grund, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen.

Ich habe übrigens 7 Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung angefangen und ich brauchte diese Zeit auch.

Bitte keine falsche Bescheidenheit an den Tag legen, das dankt Dir niemand und jde Krebserkrankung bringt schon geng Schlimmes mit sich! Bitte in Ruhe gesund werden!
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  #4  
Alt 11.11.2009, 19:38
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Danke für den Hinweis.

Hamburger Modell mach ich nicht, ich geh entweder ganz arbeiten oder gar nicht - mir gehts im Prinzip sehr gut und wenn ich schon arbeite, dann auch für mein volles Gehalt und nicht fürs Krankengeld. Ich hab mich meinem AG ab 5.1. bereit gemeldet. Nun hab ich noch 24 Tage Resturlaub aus 2009, da soll mein Chef entscheiden, ob ich die komplett nehmen oder auszahlen lassen soll (oder teils teils).

Wenn Weihnachten nicht da mit reinspielen würde, wärs einfacher.

lg
watte
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  #5  
Alt 11.11.2009, 23:25
Heino* Heino* ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo Wattewuschel,

ich habe für solche Tage wie den Übergang über das Ende der Kur und Weihnachten Urlaub genommen, weil das finanziell von Vorteil ist (und die 78-Wochen-Frist streckt). Urlaub auszahlen habe ich versucht zu vermeiden, denn man braucht doch die Erholungszeit. Statt Wiedereingliederung mit finanziellen Einbußen habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart, den Rest-Urlaub zu nutzen, ein halbes Jahr mit einer 4-Tage-Woche mich zu schonen, ohne finanziell zurückstecken zu müssen. Ich habe solange immer Mittwochs Urlaub genommen. Ich fand das sehr angenehm, so wieder langsam auf Leistung zu kommen.

Dir wünsche ich gute Erholung bei der AHB, LG Heino
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  #6  
Alt 12.11.2009, 08:11
Benutzerbild von dreisteine
dreisteine dreisteine ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo Heino
Werde auch nach AHB Ende ( 22.12 ) erst mal bis Ende des Jahres Urlaub nehmen, ist so abgesprochen.
Aber die Idee nur eine 4 Tage Woche zu machen ist super, danke
Gr. Marion
__________________
Diagnose:
1996 DCIS:s.c Mastekomie + Implantat links
1997, 2006 Implantatwechsel links , 2008 Implantatwechsel ( Kapselfibrose )
Febr. 2009
Gering differenziert invasiv ductales Mammakarzinom -Rezidiv auf der Basis eines DCIS ( 10 mm high grade )
pT1b ( 6mm ),pN1a ( 1/23 ), L1,G2, RO ,MO, pTis,
DICIS high grade ( 1cm )
ER 90%, PR 50- 80 %, Her-2 neu 3+pos
Therapie : 4 x Fec,12 Taxol , 1 Jahr Herzeptin, 25
Bestrahlungen, ab 06.10.09 die erste
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  #7  
Alt 14.11.2009, 10:14
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T1000 T1000 ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Zitat:
Zitat von Zitronengras Beitrag anzeigen
Während der Kur bekommst Du Übergangsgeld. Und jetzt bitte Achtung: wenn Du zwei Wochen nach der AHB oder früher wieder arbeitest und eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) machst, bekommst Du bis zum Ende der Wiedereingliederung das Übergangsgeld. Bei mri wären das nochmal ca. 500 Euro weniger als das Krankengeld gewesen. Wenn Du später als zwei Wochen nach der AHB mit der Wiedereingliederung anfängst, bekommst Du wieder KRankengeld (bis die 78 Wochen insgesamt voll sind). Also ein zweiter Grund, nicht sofort wieder arbeiten zu gehen.
Wird während der Reha immer nur das Übergangsgeld gezahlt (zahlt das eigentlich die KK?) oder gibt es auch die Möglichkeit dass weiterhin Krankengeld während der Reha gezahlt wird? In meinem Fall wäre es keine AHB weil zwischen dem letzten Klinikaufenthalt und Beginn der Reha 4 - ca.6 Wochen liegen. Das macht doch einen Unterschied, oder bin ich da falsch informiert? Das heisst doch dann nicht mehr AHB sondern Kur?

Danke im voraus für die Antworten!
__________________
AML M2 Diagnose im April 09 / Vollremission nach 1. Chemoblock erreicht / Momentan warten auf 4. Block

Geändert von T1000 (14.11.2009 um 10:40 Uhr)
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  #8  
Alt 14.11.2009, 12:09
Zitronengras Zitronengras ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Während einer AHB wird immer Übergangsgeld gezahlt, in NRW regelt das die Arge für Krebsbekämpfung, wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht, ich glaub, da ist die Rentenversicherung Bund zuständig.

Wenn es keine AHB mehr ist, dann ist es die 1. Reha. Wie es dann aussieht, weiß ich nicht.

Nach Krebs hat man Anspruch auf eine AHB und dann im 1. Jahr noch eine Reha. Wenn man keine AHB macht, bekommt man nur die 1. Reha. Es macht also Sinn, eine AHB zu machen, weil man dann im 1. Jahr zweimal fahren darf.
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  #9  
Alt 14.11.2009, 12:59
sunshineblub sunshineblub ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

dieser Thread ist klasse, weil er mir auch sehr viele Fragen geantwortet, die ich auch habe/hatte

Vielleicht weis jemand noch folgendes:
ich höre immer 4 Wochen nach Abschluss der Behandlungen.
Nun stellt sich für mich die Frage wie/was sind die Behandlungen definiert?
Ich würde mir gerne nach Abschluss der Bestrahlungen den Port entfernen lassen.
Gilt die 4 Wochenfrist nun vom letzten Bestrahlungstermin oder zählt da auch die Port-OP?
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  #10  
Alt 28.11.2009, 00:39
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sprotte sprotte ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo wattewuschel,

man bekommt während der AHB immer Übergangsgeld ( in Schleswig-Holstein von der Rentenversicherung Bund).

Du hast während der AHB Anspruch auf eine Beratung beim Sozialdienst.
Nimm es unbedingt in Anspruch. Ich wollte zunächst ablehnen da ich mich immer gut informiere und glaubte, alles zu wissen.
Es gibt jedoch sehr viel, was beachtet werden muß in Bezug auf weiterer Krankmeldung usw.
Es ist auch sehr wichtig, was im Abschlußbericht der Reha-Klinik steht. Du darfst z.B. keine bestimmte Aussage machen, wann du dich wieder arbeitsfähig fühlst.
Bei mir wurde reingeschrieben, dass ich unter Vorbehalt meine alte Tätigkeit wieder aufnehme (muß körperlich arbeiten und habe Probleme mit meinem Arm - Lymphödem). Sollte der Versuch scheitern behalte ich mir eine Umschulung vor. Nur so werden die Kosten für eine evtl. Umschulung vom Rententräger übernommen.
Wie gesagt, nimm das Beratungsgespräch beim Sozialdienst in Anspruch.

Das Übergangsgeld habe ich während der AHb beim dortigen Sozialdienst beantragt. Achtung: Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn der Abschlußbericht der Reha-Klinik beim Rententräger eingegangen ist. Dann dauert es noch mal ca. vier Wochen, bis das Geld auf dem Konto ist. In meinem Fall hieß es, dass ich zwei Monate kein Geld bekam (vier Wochen AHB, nach weiteren vier Wochen wieder das 1.Krankengeld). Es wurde zwar nachgezahlt, ich war aber ganz schön am schwitzen.

Man wird aus der AHB grundsätzlich arbeitsunfähig entlassen. Mir wurde dringend geraten, mich danach noch mindestens vier Wochen krank schreiben zu lassen. Fängt man vorher an zu arbeiten und wird wieder krank (weil man sich überschätzt hat), bzw. man macht eine Wiedereingliederung so bekommt nur Wiedereingliederungsgeld. Erst nach vier Wochen greift wieder das Krankengeld!

Ich hatte große Hoffnungen auf die AHB gesetzt und glaubte, gleich danach wieder arbeiten zu können. Wie naiv. Ich wurde noch weitere sechs Monate krank geschrieben.
Meine Ärztin sagte immer, ich habe den Zeitpunkt zu bestimmen, wann ich mich wieder arbeitsfähig fühle.

Ich arbeite seit drei Wochen in der Wiedereingliederung für zwei Stunden täglich. Ich dachte zunächst, das lohne sich ja gar nicht. Meine Ärztin bremste mich jedoch aus.
Auf der Arbeit klappt es entgegen meiner Befürchtungen gut. Aber das ganze "drumherum"....
Ich bin alleinerziehend und habe bisher sämtliche Termine auf den Vormittag gelegt. Nun muß ich meinen Alltag völlig neu strukturieren und finde es total stressig. Es geht doch alles langsamer und beschwerlicher wie früher. Ab Montag arbeite ich vier Stunden. Mir graust es schon ;-)

Genieße die Feiertage und laß´es ruhig angehen.

LG Sprotte
__________________
Lieber Gott: Bitte gib´mir Geduld - und zwar sofort!
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