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Alt 06.12.2006, 19:44
nadja1966 nadja1966 ist offline
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Beiträge: 154
Ausrufezeichen AW: hpv impfung im petitionsausschuss

Hallo Mädels,

vielen Dank für die Unterstützung.....gebt den Link Freunden und Bekannten weiter....bis 9. Januar kann noch mitgezeichnet werden!!!

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/b...PetitionID=334

Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg! Hier die News:
Aktuelle Meldungen

Erste Impfung gegen Krebs - TK übernimmt die Kosten
Die TK erstattet ab sofort als erste gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Schutzimpfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) für weibliche Versicherte ab dem Alter von elf Jahren bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres.

Jedes Jahr erkranken über 6.500 Frauen in Deutschland an Gebärmutterhalskrebs, für jede zweite verläuft die Krankheit tödlich. Das müsste nicht sein, denn Gebärmutterhalskrebs zählt zu den wenigen Krebsarten, deren Ursache man heute kennt. Er entsteht durch eine Infektion mit so genannten Humanen Papilloma Viren (HPV). Dieser HPV-Infektion kann mit einer Impfung vorgebeugt werden.

HPV-Viren werden durch Geschlechtsverkehr übertragen. Schätzungen zufolge kommen 70 Prozent der sexuell aktiven Menschen im Laufe ihres Lebens mit dem HPV-Virus in Berührung. Beim Großteil bleibt dies folgenlos, die Infektion wird durch das Immunsystem abgeblockt. Die meisten Frauen sind dann immun gegen HPV-Viren und können nicht erkranken. Bei einigen klingt die Infektion jedoch nicht vollständig ab. Die Viren setzen sich in Zellen des Gebärmutterhalses fest, im schlimmsten Fall entsteht Krebs.

Mediziner empfehlen deshalb, Mädchen vor dem ersten Sexualkontakt mit einer Impfung zu schützen. Die Impfung besteht aus drei Einzeldosen, die in den Oberarm gespritzt werden. Nach der ersten Impfung sollten zwei Monate bis zur zweiten und weitere vier Monate bis zur dritten vergehen.

Abgerechnet werden können die Kosten der Schutzimpfung über die Versichertenkarte jedoch erst dann, wenn die regionalen Impfvereinbarungen dies vorsehen. Bis dahin erstattet die TK die Kosten für die ärztliche Impfleistung und den Impfstoff in voller Höhe. TK-Versicherte können daher die vom Arzt ausgestellte Privatrechnung bei ihrer Geschäftsstelle einreichen.

Quelle: http://www.tk-online.de/centaurus/ge.../hpv-impf.html
__________________
2/2005 Diagnose: Plattenepithelcarcinom der rechten Labie TNM: pT1b, pNO (0/4) (sn) (i), G3 Hemivulvektomie re. mit SLNE inguinal bds.
2/2006 Diagnose: 2,7 cm große Leistenlymphmetastase links, kapselüberschreitend
Lymphadenektomie inguinal bds.
Radiotherapie, links 33 Bestrahlungen - rechts 28 Bestrahlungen, Einzeldosis 1,8 Gy
außerdem Lichen Sclerosus
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