AW: Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
Hallo Tina,
man kann den Antrag auch schon im Herbst für das nächste Jahr stellen, das heißt man bezahlt die 1% bzw. 2% voraus. Dann spart man sich das lästige Sammeln von Abrechnungen und Belegen. Man muß sich das aber vorher genau durchrechnen, denn wenn die Ausgaben niedriger sind bekommt man zumindest bei meiner Krankenkasse nichts zurückgezahlt. Der Vorteil ist aber das man vom 1. Januar an keine Zuzahlungen machen muß.
LG Jens
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