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Alt 28.11.2003, 16:20
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Standard Patientenakte

Nicht entzifferbare Dokumentationen seien gefährlich meinen Rechtsexperten. Richter am Arbeitsgericht Hagen bestätigen diese Ansicht mit einem für Ärzte fast demütigenden Urteil.

Gekrakel ist bei den Behandlungsunterlagen nicht zulässig - der Patient hat ein Recht auf Informationen.


24.11.03 - Wenn der Patient Einblick in die Patientenakten fordert, dann hat er das Recht, das dort Dokumentierte auch lesen zu können. Dies hat das Arbeitsgericht Hagen entschieden (Az: 10 C 33/97).
Im konkreten Fall hatte ein Patient seine Behandlungsunterlagen verlangt, konnte aber beim Durchsehen der Papiere die Handschrift nicht entziffern. Auf Nachfrage weigerte sich der Arzt jedoch, die Bemerkungen noch einmal in Schönschrift zu verfassen.
Der Betroffene brachte die Sache ohne Umschweife vor Gericht. Dort entschieden die Richter, dass der Patient ein Recht auf Informationen hat.

„Primär dient die ärztliche Dokumentation der Sicherung einer ordnungsgemäßen Behandlung des Patienten“, sagt Ingrid Jonas, auf Arztrecht spezialisierte Rechtsanwältin. „Es soll zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf die Befunde zurückgegriffen werden können – und eventuell durch einen anderen Arzt als dem ursprünglich Behandelnden“, erläutert die Juristin aus Koblenz.

Die Dokumentation als Quelle der Information für den Partner

Daher diene die Dokumentation nicht nur dem dokumentierenden Arzt selber. „Außerdem kann sie auch eine sehr wichtige Informationsquelle für Angehörige oder den Partner in der Praxis sein“, gibt Ingrid Jonas zu bedenken. Unleserliche Dokumentationen bergen schließlich eine Gefahr für den Patienten. „Denn ist das Gekrakel nicht richtig zu entziffern, können schnell die falschen Schlüsse gezogen werden“, warnt Jonas.
Dass die unleserliche Handschrift des Arztes fatale Folgen für den Patienten haben kann, bestätigt auch Dr. David Schappach von der Universität Witten/Herdecke gegenüber ÄRZTLICHE PRAXIS.

Der Mediziner führt das Beispiel Rezepte an: „In Deutschland passieren jährlich Tausende von Behandlungsfehlern nur aus dem Grund, weil das Rezept vom Arzt unleserlich geschrieben worden ist, der Apotheker nicht nachfragt und auf gut Glauben dann das falsche Medikament herausgibt“, schildert Schappach drastisch.
Im Übrigen ist eine leserliche Patientenakte aus einem weiteren Grund sehr wichtig: Sie dient in einem Strafprozess als zentrales Beweismittel, das den Arzt entlasten kann, sollte ihm ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vom Patienten nachgesagt werden.
Ärzte tun somit gut daran, sicherzustellen, dass Richter ihre
Dokumentationen nachvollziehen können. Dazu Jonas: „Vor Gericht wird es dem Arzt wenig nützen, wenn er der Einzige ist, der sein Gekritzel lesen kann.“

LG Renate
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