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GdB Rückstufung
Hallo alle miteinander,
habe eine Frage..... Also es sieht so aus: Nach meiner Erkrankung (Magenentfernung) bekam ich 50% GdB. Nachdem ich gehört hatte, dass einige mit der selben Erkrankung 70% bekommen haben, habe ich einen Antrag zur Erhöhung des GdB gestellt und bekam auch diese 70% vom Landratsamt zugesprochen.Dies war vor einem Jahr. Heute kam ein Brief indem stand, dass ich wieder auf 50% zurück gestuft werde. Es ist beabsichtigt einen Neufeststellungsbescheid zu erteilen. Versteht ihr das? Mir geht es heute wie vor einem Jahr. Habe immer noch die Gleichen ''Funktionsbeeinträchtigungen''-> Verlust des Magens, Psychovegatives Erschöpfungssyndrom und Blutarmut. Hat das was mit der Heilungsbewährungszeit zu tun? Wurde Juni 2005 operiert falls es weiterhilft. Ich kann mich binnen eines Monats dazu äußern. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielleicht gibt es einen Weg diese 70% zu behalten Liebe Grüße Rosa |
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