Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Spezielle Nutzergruppen > Forum für Angehörige

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.06.2005, 18:54
Alexander Markus Alexander Markus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.06.2005
Beiträge: 1
Standard Patientenverfügung etc.

Hallo

wir haben gestern die schlimmen Befund meiner Lebensgefährtin bekommen. Welches Formula müssem wir ausfüllen, damit ich sie im Falle eines Falles als "nicht-verwandter" besuchen kann.

Gruss Alex
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.06.2005, 19:41
Benutzerbild von Petra11
Petra11 Petra11 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2005
Beiträge: 281
Standard Patientenverfügung etc.

Hallo Alex,

ich hoffe für euch das der Fall der Fälle nicht eintritt.

Hier zur Info für dich:

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Person bestimmt werden, die die vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Hierbei geht es vor allem um

• Gesundheitsfürsorge
• Verwaltung des Vermögens
• Einweisung in Krankenhaus/Pflegeheim (Regelungen über d. Aufenthaltsort)
• Recht zur Einsicht in die Krankenakten/Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
• Besuchsrecht in der Klinik (Zutritt auch ggf. zur Intensivstation)
• Mitspracherechte für den Vollmachtnehmer in Fragen der Heilbehandlung
• Entscheidungskompetenz bei Transplantationen


Mit einer Vorsorgevollmacht sollten Sie ausschließlich eine Person ausstatten, die Ihr vollstes Vertrauen genießt, denn: Der Bevollmächtigte erhält das Entscheidungsrecht für sämtliche persönlichen Angelegenheiten - mit gleicher Wirkung, als ob Sie bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit selber handeln würden.

Anderer ist eine solche umfassende Vollmacht dann besonders sinnvoll, wenn die Vertrauensperson mit Ihnen weder verheiratet noch näher verwandt ist bzw. wenn Sie lediglich ein einziges Familienmitglied mit Ihrer Vertretung im Ernstfall betrauen wollen.

Weil die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig macht, was ja für einen Notfall auch wichtig sein kann, sollten Sie mit dem Anwalt auch über Widerrufsmöglichkeiten und über die Umstände sprechen, unter denen die Vollmacht wirksam werden soll.

Alles Gute für dich und deine Lebensgefährtin

Petra
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.06.2005, 20:09
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 288
Standard Patientenverfügung etc.

Hallo Alexander,

hier findest Du ale notwendigen Formulare und die entsprechenden Erklärungen zum Ausdrucken. Du benötigst dafür den Acrobat Reader - pdf-Dateiformat.


http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/vorsorge.pdf

Um Deine Lebensgefährtin im Krankenhaus besuchen zu können und von den Ärzten umfassend informiert zu werden, ist es ausreichend, dass Deine Lebensgefährtin dieses bei der Aufnahme im Krankenhaus mitteilt. Dann wirst du als direkter Angehöriger eingetragen. Schliesslich bist Du das als Lebensgefährte ja auch.
Ich hatte diesbzgl. bei meinem Partner mit den Ärzten keinerlei Probleme.
Wir haben zusätzlich noch die Vorsorgevollmacht ausgefüllt und die Betreuungsverfügung. Die Patientenverfügung will gut bedacht sein und am besten mit den behandelnden Ärzten besprochen, um da nichts falsch zu formulieren.

Vielleicht magst Du ja auch mal über den Befund Deiner Lebensgefährtin schreiben. Es gibt hier viele Möglichkeit, Euch mit Tipps und Hinweisen einiges zu erleichtern im Behördendschungel, oder bei Arztgesprächen ebenso wie bei Empfehlungen und Erfahrungen mit bestimmten Therapien.

Ich drücke Euch erstmal die Daumen und wünsche Euch viel Kraft für die kommende Zeit.
Lieben Gruss Gaby
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:30 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55