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  #6  
Alt 16.02.2006, 06:54
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Chancy Chancy ist offline
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Registriert seit: 08.04.2004
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Beiträge: 452
Standard AW: Dringender Infobedarf

Zitat:
Guten Abend, es wäre unfair und ungesetzlich, einem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung nicht anzuzeigen. Wofür hätte man sie dann? Es könnte auch Tätigkeiten geben, zu denen man mit einem GdB ab 50% nicht mehr geeignet wäre?
Hier handelt es sich nicht um einen Wohnungsmietvertrag, vergeßt das bitte nicht!
+

Hy Meckerfritzi,

hättest du meinen Link gelesen - wärst du besser informiert und würdest hier nicht so einen Unsinn schreiben. Dort sind Fallbeispiel, die die rechtliche Lage ganz gut erklären. Wir sind ja of nicht körperlich behindert , capito.

Gruß Chancy
__________________
Diag. 2/2004 ,Morbus Hodgkin 2a nun in Vollremission ....
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