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#1
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Prima Danke für Eure Antworten und alles alles Gute fürs
gesund bleiben!!! Euer Ingopin |
#2
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Hallo da bin ich wieder,
habe im Oktober eine neue Einstufung bekommen 20 Grad!! Einspruch erhoben, Dezember 30 Grad d. Beh., gestern wieder Widerspruch eingelegt. Also ich habe meinen Geschmacksverlust , Speichelverlust, die ewige Halsenge, Schluckbeschwerden,usw. alles angegeben. Aber die quatschen immer nur von Heilungsbewährung. Ich aber rede von den Auswirkungen der 33 Bestrahlungen! Werde wohl mit einem Anwalt die Sache vor dem Sozialgericht klären müssen. Hat jemand Erfahrungen? Würde mich freuen, wenn sich jemand melden würde... Danke vorab. Gruß Ingo |
#3
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Hallo Ingo,
womit wird denn diese starke Herunterstufung begründet? Dass du Widerspruch eingelegt hast, ist auf jeden Fall gut. Ich rate dir, die Entscheidung dazu erstmal abzuwarten. Ich wurde vor einigen Jahren auch mal heruntergestuft. Nach Widerspruch meinerseits wurde das zurückgenommen. Klagen sollte man erst, wenn kein Widerspruch mehr geht. Falls du noch weitere Beschwerden oder Krankheiten hast, gehört das auch mit angegeben, denn beim GdB zählt soweit ich weiß jede Krankheit für sich. Ich hoffe, dass es für dich gut ausgeht und ich wünsche dir weiterhin alles Gute! Daniel |
#4
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AW: Schwerbehinderung nach Zungenkarzinom?
Hallo,
nachdem ich nun einen Anwalt eingeschaltet habe geht die Sache weiter voran. Jetzt kam ein Brief von der Stadt mit der Frage, welchen GdB ich denn begehre Habe dem Anwalt 70 vorgeschlagen, damit ich wenigstens 50 -60 bekomme und das unbefristet. Melde mich, wenns Neuigkeiten gibt. Gruß |
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