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Alt 14.01.2002, 17:38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Psychologische Begleitung? Einbezug des Partners?

Liebe Gerda, liebe Ilona,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Liebe Ilona, in dem Programm wird immer eine nahe Bezugsperson mit einbezogen. Dies muß nicht unbedingt der Partner sein. Es kann auch ein Familienangehöriger (erwachsenes Kind, Mutter, Schwester..) sein oder ein nahestehender (örtlich und zeitlich erreichbarer) Freund oder Freundin.
Liebe Gerda, es ist leider eine bekannte Tatsache, daß es aufgrund der mangelhaften Versorgungssiuation in Deutschland häufig nicht möglich ist, ohne lange Wartezeiten eine Psychologische Psychotherapie zu bekommen. Helfen können aber oftmals (schneller) die Ambulanzen der Psychologischen Institute der örtlichen Universitäten (wenn man in einer Universitätsstadt lebt) oder aber auch die Ambulanzen von staatlich anerkannten Weiterbildungsinstituten für Psychlogische Psychotherapeuten. Solche Ambulanzen findet man u.a. auch über die örtliche Kassenärztlichen Vereinigungen (sog. KVen, zu finden in den Telefonbüchern). Diese Ambulanzen sind von den KVen ermächtigt, d.h. man kann dort seine psychologische Therapie über die Krankenkassen-Chipkarte abrechnen lassen.
Herlichen Gruß, von Brigitte Schröder
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