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Alt 16.09.2012, 00:30
beowulf beowulf ist offline
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Ort: Hessen
Beiträge: 42
Standard AW: Befreiung von der Zuzahlung

Hallo Marion,
wenn du bisher für die Fahrten bzw. für eine Fahrt Geld bekommen hast, dürfte sich daran eigentlich nichts ändern. Die Tatsache das du befreit bist besagt ja nur, das du von allen Zuzahlungen befreit bist, die höher sind als 1% deiner gesamten Bruttoeinnahmen, vorausgesetzt man ist von der KK als chronisch Kranker anerkannt, sonst wären es ja 2%.
Aufgrund eines solchen Antrages kann man ja nicht plötzlich die teilweise Fahrtkostenerstattung verweigern, die du vorher bekommen hast, und würdest du jetzt ein Taxi nehmen, wäre das für die KK mit Sicherheit teurer.
Natürlich ist es immer am besten direkt bei der KK nachzufragen. Ich selbst nutze auch immer gerne den einen Tag in der Woche wo sie eine bei solchen Sachen beraten und dann kann man gemeinsam die Anträge ausfüllen, dann weiß man auf jeden Fall, daß alles richtig gemacht ist.
LG und einen schönen Sonntag
Jens
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