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  #1  
Alt 14.12.2010, 10:35
halloworld halloworld ist offline
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Beiträge: 7
Standard nahrungsergänzungsmittel

Meine mutter hatte einen mastdarmtumor
dieser wurde entfernt

jetzt hat sie eine nahtinsuffizens bekommen und musste lange mittels vakuumschwammtherapie behandelt werden! (7Wochen KH Aufenhalt)

dies ging natürlich nich spurlos an ihr vorbei, sie magerte ab auf 36 kilo bei einer körpergrösse von 1,67.
mit dazu bei trägt natürlich auch der dünndarmstoma über den sie auch noch viele nährstoffe verliert.

im KH bekam sie deswegen schon fresubin zusatznahrung

jetzt wo sie daheim ist kämpfen wir damit, das ie dieses verschriben bekommt.
wie waren schon bei 3 ärzten keiner macht es, jeder hat angst das er es nachher an die krankenkasse selbst bezahlen müsse, wenn die krankenkasse es für unnötig hält.
wir waren auf der krankenkasse, diese hat gesagt das es im falle meiner mam übernahmefähig ist, allein bei krebserkrankung und bei diesem untergewicht.
aber die ärzte stellen sich immer noch quer.
sie darf ja auch durch das stoma besdingt nicht alles essen, wie fettige sachen etc.

was sollen wir nur tun?
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  #2  
Alt 14.12.2010, 11:36
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: nahrungsergänzungsmittel

hallo halloworld

lass dir die Zusage für die Kostenübernahme schriftlich geben, dann müssen die Ärzte es aufschreiben.

Ansonsten würde ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen und die Ärzte wirklich nerven.

silverlady
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  #3  
Alt 14.12.2010, 11:44
halloworld halloworld ist offline
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Beiträge: 7
Standard AW: nahrungsergänzungsmittel

so eine kostenzusage könnten sie nicht ausstellen,
da in den arzneimittelrichtlinien ja schon drin steht das es verodnungsfähig ist in diesen fällen.

sie könnten ja keine zusage für etwas geben was eh schon erlaubt ist in den richtlinien war die aussage der krankenkasse
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  #4  
Alt 14.12.2010, 12:18
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: nahrungsergänzungsmittel

dann würde ich den Arzt bitten, mit dem Sachbearbeiter in deiner Gegenwart zu telefonieren und es sich fernmündlich bestätigen zu lassen.

Ihr könnt auf einer Rezeptierung bestehen, da ansonsten der Arzt wissentlich eine notwendige Behandlung verweigert.

Such dir die telefonnummer in deinem Bundesland der Kassenärztl. Vereinigung raus und informiere dich.

Ansonsten es bei unterschiedlichn Ärzten versuchen.
Hausarzt
Onkologe
Krankenhaus
da habt ihr größere Chancen.

alles Glück der Welt
silverlady
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  #5  
Alt 14.12.2010, 12:57
Urmel62 Urmel62 ist offline
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Ort: Im wilden Süden
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Standard AW: nahrungsergänzungsmittel

Die Zusage der Krankenkasse nützt nur insoweit etwas, daß der Arzt es verschreiben muß.
Leider wird er dann in Regress genommen werden und muß das Mittel aus eigener Tasche bezahlen.
Mein Onkologe wurde in einem gleich gelagerten Fall zu 32.000 € Regresszahlung verurteilt , da er trotz "Zusage" (was ja insofern keine ist) in mehreren Fällen auch dieses Medikament, bzw. Nahrungsergänzung verordnet hat.
Er hat damit einfach gemessen am Budget der anderen Ärzte sein Budget überschritten.

Er fliegt jetzt 1 x pro Monat am Wochenende nach England als Aushilfsarzt, um den Kredit für die 32.000 € abzubezahlen , neben seiner normalen Tätigkeit hier.

Liebe Silverlady, der Arzt ist der Unschuldigste in der Kette.

Grüssle
Urmeli

Geändert von Urmel62 (14.12.2010 um 12:59 Uhr)
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  #6  
Alt 15.12.2010, 20:05
Wangi Wangi ist offline
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Beiträge: 1.389
Standard AW: nahrungsergänzungsmittel

Also ich bekomme Fresubin 2kcal (bedeutet so eine kleine Flasche hat 400 Kalorien) von meinem Hausarzt verschrieben und meine Krankenkasse übernimmt das auch, muß nur 10% zuzahlen.
Hatte wegen Kehlkopfkrebs eine Magensonde, die ist jetzt raus, aber mit normalem Essen nehme ich nicht zu, sondern wahrscheinlich würde ich sogar abnehmen.
__________________
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  #7  
Alt 19.12.2010, 15:04
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 1.273
Standard AW: nahrungsergänzungsmittel

Zitat:
Zitat von Urmel62 Beitrag anzeigen
Die Zusage der Krankenkasse nützt nur insoweit etwas, daß der Arzt es verschreiben muß.
Leider wird er dann in Regress genommen werden und muß das Mittel aus eigener Tasche bezahlen.
Mein Onkologe wurde in einem gleich gelagerten Fall zu 32.000 € Regresszahlung verurteilt , da er trotz "Zusage" (was ja insofern keine ist) in mehreren Fällen auch dieses Medikament, bzw. Nahrungsergänzung verordnet hat.
Er hat damit einfach gemessen am Budget der anderen Ärzte sein Budget überschritten.

Er fliegt jetzt 1 x pro Monat am Wochenende nach England als Aushilfsarzt, um den Kredit für die 32.000 € abzubezahlen , neben seiner normalen Tätigkeit hier.

Liebe Silverlady, der Arzt ist der Unschuldigste in der Kette.

Grüssle
Urmeli
Hallo,

bei einem Gewicht von 36 kg auf 1,67 cm und einer Krebserkrankung wird keine Krankenkasse den Arzt in Regress nehmen!!!!
Und wenn doch, dann gibt es rechtliche Mittel und Wege, dagegen anzugehen.
Wenn ein Arzt zu 32.000 EUR Rückzahlung verdonnert wurde, dann dürfte etwas faul sein. Vor allem überlege man mal die Summe für hochkalorische Nahrung??? (Was nun? Gleichgelagerter FALL oder mehrere FÄLLE?)

Als Patient interessiert es mich aber wie die Tauchtiefen, ob der Arzt das unschuldigste Mitglied ist oder nicht. Der Arzt, und nur dieser, ist für mich Ansprechpartner Nr. 1.
Ein guter Arzt vermag sowohl aufgrund seines medizinischen als auch seines Rechtswissens abzuwägen, wann welche Behandlung notwendig ist oder nicht.
Und wenn diese es nach seinem Dafürhalten ist, dann scheut er sich auch nicht, dazu zu stehen. Hält er sich an das Gesetz, hat er auch nichts zu befürchten.
Für jede Handlung ist im Zweifelsfall auch eine Begründung fällig. Das ist nicht nur bei Ärzten so, sondern begegnet uns im täglichen Leben.

Die Ärzte, welche sich ins Hemd machen, und das sind zum Glück nicht alle bzw. die Minderheit (zumindest nach meinen Erfahrungen), und dann bei einem Krebskranken mit solch enormen Untergewicht keine hochkalorische Nahrung verschreiben, sollten lieber zum Bäckereifachverkäufer umschulen.
Ich bin keinesfalls weltfremd, aber sorry, da fehlt mir jegliches Verständnis. Der Mediziner mag keine Unannehmlichkeiten, aber der Schwerstkranke darf um das kämpfen, was ihm laut Gesetz zusteht, obwohl ihm dazu jegliche Kraft fehlt? Nee, so gehts nicht.

Halloworld, habt ihr euch schon mal an eure Uniklinik gewandt? Evtl. könnte es da einfacher sein.
Welche Alternative bietet denn der Onkologe an? Das wäre doch fast schon ein Fall für künstliche Ernährung.

Alles Gute und viel Glück.
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

_____________________________________________________
mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (19.12.2010 um 15:08 Uhr)
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