Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.10.2010, 14:34
Gledi Gledi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo!
Meine Anamnese in möglichst kurzen Worten: ED Brustkrebs April 2009, mehrfache OPs und Chemptherapie bis Mitte Oktober 2009. Während der Chemo AHB-Antrag gestellt, der aber von der Krankenkasse in einen Reha-Antrag umgewandelt wurde da ich die Maßnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach der letzten Chemo antreten konnte. Reha vom 17.11. bis 8.12.2009, Wiedereingliederung 1.2. bis 15.3. 2010, danach wieder voll berufstätig bis 3.8.2010. Am 4.8. erneute OP zur Brustrekonstruktion, seit dem krankgeschrieben.
Am 6.8. Antrag zur onkologischen Nachsorgereha gestellt. Nach diversen Querelen, von wegen falschen Formularen, fehlenden Befunden (die mein Arzt aber nachweislich abgeschickt hatte...) usw. gibt es bis heute keinen konkreten Bescheid auf diesen Antrag.
Lediglich eine telefonische Vorabauskunft, dass der Antrag wahrscheinlich abgelehnt wird, da ich im letzten Jahr schon eine Rehamaßnahme hatte. Vielleicht muß der Akt aber auch noch zum medizinischen Dienst.

Achtung Sondersituation: Da ich in einer berufsständischen Rentenversicherung bin und noch nie Beiträge in irgendeine DRV eingezahlt habe ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig. Trotz Vollzeit-Berufstätigkeit.

Was mich an dieser Situation so besonders stört ist die Tatsache, dass da ein(e) Versicherungs(fach?)angestellte(r) drauf und dran ist, den Antrag aufgrund des Datums der letzten Rehamaßnahme abzulehnen. Darf er/sie das? Kann/darf nichtärztliches Personal medizinische Unterlagen beurteilen?Muß nicht ein Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellen? Kann ich im Falle einer Ablehnung auf ein ärztliches Gutachten bestehen?
Ich habe das Gefühl, das die ärztlichen Unterlagen zwar insgesamt 3x angefordert wurden aber schlussendlich doch niemanden interessieren und schon gar nicht wie es mir dabei geht.

Von den DRVen wird normalerweise eine AHB und eine Nachsorgereha innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Akuttherapie genehmigt. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage im SGB?

Und was mache ich am Besten, wenn es zu einer Ablehnung kommt? Einspruch erheben ist klar. Aber gleich mit VdK oder mit einem Anwalt? Ich tu mir als Ausländerin im deutschen Rechts- Bürokratendschungel gerade etwas schwer. (Nicht dass Österreich da viel besser wäre, aber was dort gilt gilt nicht für hier.)

entnervte, liebe Grüße
Gledi

die bald eine Reha vom Rehaantrag braucht...
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.10.2010, 11:42
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo Gledi,
überles ich da was.
Wo hast Du Reha-Antrag gestellt, bei der DRV oder bei der KK oder bei
Deiner Berufs-Kasse?
Also wenn Du DRV gemacht hast, geht da bestimmt nichts, weil Du eben
nichts eingezahlt hast.
Obwohl auch hier die Anträge erst mal abgelehnt werden.
Informiere Dich doch nochmals genau, wie z.B. VDK.
Gruß Altmann
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.10.2010, 12:52
Benutzerbild von eos
eos eos ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 104
Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo Gledi,

ich lese jetzt erst Deinen Beitrag und möglicherweise hast Du ja mittlerweile bereits Licht in Dein Dunkel bringen können? Falls Du jedoch noch auf Antworten warten solltest, kann ich folgendes zu Deinen Fragen beitragen:

Also bei der DRV ist es ja so, dass unterschieden wird zwischen AHB, onkologischer Reha und sonstiger Reha. (Du schreibst, dass für Dich die Krankenkasse zuständig ist und nicht die DRV. Ich bin mir zwar jetzt nicht so sicher, aber vermute schon, dass es diese drei genannten Heilverfahren bei der Krankenkasse ebenso gibt.) Du hattest offenbar in 2009 eine AHB beantragt. Die KK deutete Deinen Antrag aber wegen der zweiwöchigen Fristüberschreitung in eine Reha um. So weit so gut. Allerdings stellt sich hier bereits die Frage, ob in eine onkologische oder sonstige Reha umgedeutet wurde. (Ich vermute deshalb, dass wohl hier der Hase im Pfeffer begraben liegt.) Denn eine onkologische (und nur diese!) Reha bekommst Du im Folgejahr noch einmal. Eine sonstige aber erst wieder nach Ablauf von 3 bzw. 4 Jahren. Und möglicherweise hast Du für den Antrag 2010 auch noch die falschen Vordrucke (sonstige Reha) verwendet? (Es gibt nämlich Vordrucke für die onkologische Reha oder für die sonstige Reha.)

LG eos
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.10.2010, 15:13
Gledi Gledi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

@Altmann: Reha-Antrag wurde bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt.

@eos: Die Antragstellung letztes Jahr hat der Kliniksozialdienst im Brustzentrum gemacht, auf den üblichen Krankenkassen-AHB-Formularen. Es war eine onkologische Reha, so stehts im Entlassungsbericht. Falls die gesetzliche Krankenkasse den Unterschied überhaupt kennt, auf deren Homepage gibt es keine Trennung zwischen onkologischer und nicht-onkologischer Reha.
Die Formulare für den jetztigen Antrag wurden mir von meiner Sachbearbeiterin zugeschickt. Ich gehe mal davon aus, das sie mir die Rictigen geschickt hat. Der Sozialdienst hatte davor nämlich wieder AHB-Formulare genommen und die waren falsch.

LG Gledi
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.10.2010, 15:54
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo Gledi,

als ehrenamtlicher meiner gesetzlichen Krankenkasse habe ich ein Buch mit allen Beratungsblättern meiner KK vorliegen. Ich habe dort nichts gefunden, was zu Deinem Problem passt.
Ich gehe deshalb einmal davon aus, dass die Sachbearbeiterin auf Anhieb auch keine Lösung für Dich gefunden hat und deshalb das Problem durch Ablehnung lösen will.
Da Du in Deutschland Deine Beiträge zahlst, hast Du auch die gleichen Rechte wie wir alle!!
Ich habe jetzt nicht ins Sozialgesetzbuch geschaut, denn als Laie finde ich so schnell auch keine Lösung - ich bleibe aber dran (und frag mal meinen Freund, der ist Anwalt).
Ich würde im Falle einer Ablehnung sofort Widerspruch einlegen. Du kannst erst einmal allein Widerspruch einlegen mit dem Hinweis "Begründung folgt".
Dann hast Du Zeit, Dich anwaltlich beraten zu lassen.
Normalerweise geht Dein Widerspruch zum ärztlichen Dienst der KKn, die beraten darüber und geben Deiner KK dann Bescheid, was die machen sollte. Sollte heißt aber nicht muß. Deshalb laß Dir den Bescheid des ärztlichen Dienstes kopieren.

Das wäre der Weg den ich gehen würde.
Ich habe im Moment auch selbst einen Fall (Mehrzahlung bei einem Medikament) wo ich mit dem ärztlichen Dienst der KKn unzufrieden bin.

Auf keinen Fall locker lassen. Die erste Instanz vor dem Sozialgericht kostet nichts (Nur den Anwalt musst Du zahlen).

Lieben Gruß
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.10.2010, 17:12
Gledi Gledi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Huch. Ich habe ca. 400.000 BerufskollegInnen, davon wird doch schon mal eine(r) bei meiner Krankenkasse versichert gewesen sein und eine Krebserkrankung gehabt haben. Meine Kasse ist doch die größte in D....

Ich werde dem VdK meine Befunde überlassen und hoffe dort auf Hilfe. Und meine Rechtsschutzversicherung wird upgegraded, das wollte ich eh schon immer machen.

Die Staatsbürgerschaft sollte für EWR-Bürger im geeinten Europa doch hoffentlich kein Problem mehr sein

Gledi
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:57 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55