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  #1  
Alt 21.12.2003, 10:12
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Standard herausgabe von Krankenunterlagen

Hallo an alle !! seit gut einem Jahr bin ich am Multiplen Myelom erkrankt. Meine Mutter ist vor 10 jahren am Tonsillenkarzinom gestorben. Nun möchte ich gerne der Sache auf den Grund gehen ob evtl ein zusammenhang besteht. Kann man nach dieser Zeit noch Akten einfordern. und kann ich das selbst machen ?? Lg Gabi
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  #2  
Alt 22.12.2003, 15:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard herausgabe von Krankenunterlagen

Hallo Gabi

nein, Du selbst wirst die Unterlagen Deiner Mutter nicht bekommen können. Ich habe auch probiert die Unterlagen meiner Schwester zu bekommmen. Da wir mittlerweile 3 Schwestern sind, die an BK erkrankt sind - alle unter 50 Jahre (eine starb mit 38 Jahren an BK), sowie eine Schwester an Gebärmutterkrebs (bei Erkrankung damals erst 18 Jahre) besteht natürlich der Verdacht auf ein erhöhtes Familienrisiko durch Erbanlagen. Im März nächsten Jahres habe ich in Köln einen Termin zu Abklärung. Da sollte nach Möglichkeit alle UNterlagen der Familienmitglieder dabei sein. Leider bekommen wir die Unterlagen unserer Schwester nicht ausgehändigt ( auch ihre jetzt 19 jährige Tochter nicht ! ). Einerseits ist das ja auch okay - denn wofür würde es sonst den Datenschutz geben? andererseits erschwert es das ganze ungemein. Allerdings kann es sein, das die Ärzte untereinander die Unterlagen schon anfordern können. Die ehemalige behandelnde Gynäkologin meiner verstobenen Schwester meinte jedenfalls, wenn sie eine ärztliche Anforderung bekommt von der Kölner Klinik, könnte es u.U. sein, das sie zumindest wichtige Informationen weitergeben kann. Die kompletten Unterlagen gibt es keinenfalls.

Vielleicht hast Du es ja mittlerweile versucht und hast eine andere Antwort erhalten ?

viele Grüße
elisabeth
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  #3  
Alt 06.01.2004, 08:39
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard herausgabe von Krankenunterlagen

Liebe GAbi,
erstens stehen Dir die Unterlagen Deiner Mutter nicht zu, zweitens solltest Du Dich über andere Wege zu Deiner Frage informieren. Die Krankenunterlagen Deiner Mutter geben da erstmal keinen Aufschluß, jedenfalls nicht für Dich als Laie. Fang' über Deine Onkologen an Dich zu informieren, such' im Internet nach, informiere Dich evtl. auch über den KRebsinformationsdienst in Heidelberg (Tel. 06221/41 01 21 - Mo-Fr. 8.00-20.00 Uhr) über den Kenntnisstnad bzgl. möglicher Zusammenhänge. Die Frage ist allerdings, was Dir diese Frage nützen könnte. Vielleicht ist es einfach sinnvoller, Dich in Deiner jetzigen Situation auf die Unterstützung Deiner eigenen Abwehrkräfte zu konzentrieren und nicht einen Grund für Deine Erkrankung anderswo zu suchen. Du kannst es eh nicht rückgängig machen und brauchst Deine Kräfte jetzt für Dich. Wichtig ist jetzt ein Gespräch über Dein Anliegen mit Deinem Arzt.
Gruß von Birgit
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  #4  
Alt 12.01.2004, 10:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard herausgabe von Krankenunterlagen

Hallo Birgit,

kannst du mir sagen, welche Rechte ich als Patientin habe, meine eigenen Patientenakten einzusehen? Bisher habe ich immer auf Nachfrage alles einsehen können und im Haus kopieren oder kopieren lassen können. Die zum Teil sehr umfangreichen Akten leihweise mitnehmen durfte ich nicht.
Auch die Röntgen-, MRT- und Mammobilder werden zur Ansicht für andere Ärzte nur leihweise an mich herausgegeben mit dem Hinweis, sie zurückgeben zu müssen. Das bedeutet für mich immer mehrere Wege um für notwendige Vergleiche alle Bilder zusammenzutragen.
Könnte ich darauf bestehen, sie zu meinen eigenen Händen zu behalten?

Viele Grüße von Sanni
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  #5  
Alt 12.01.2004, 10:55
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard herausgabe von Krankenunterlagen

Liebe Sanni,
rechtlich geehen stehen dir alle Krankenunterlagen zu.
Die Röntgenbilder oder Ct_bilder kannst du auch behalten ich habe oft den Hinweis ignoriert sie zurückzugeben ( du Mußt sie aber 5 oder 10 Jahre) aufbewahren.. Ein kleiner Tipp frage mal das Röntgeninstitut oder das Krankenhaus, ob sie dir die Bilder nicht auf CD brennen können, dann hast du die CD mit den Bildern und die nimmt wenig Platz weg,
Bei Arztbriefen kannst du auch immer fragen, dass du eine Kopie nach hause bekommst. Ich hatte bisher keine Probs damit


Liebe Grüße Barbara
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  #6  
Alt 14.01.2004, 14:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard herausgabe von Krankenunterlagen

Hallo Barbara,

danke für den CD-Tipp, ich bin gespannt ob es klappen wird.
Die Krankenakte betreffend weiß ich wohl, dass es mir zusteht, sie einzusehen, ebenso die Arztbriefe. Ich wüßte dennoch gerne mehr über den rechtlichen Rahmen des zur Verfügung stellens.

Herzliche Grüße von Sanni
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  #7  
Alt 14.01.2004, 14:56
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard herausgabe von Krankenunterlagen

Hallo Barbara,
hallo Sanni,

von meinem Röntgenarzt habe ich gehört, daß Röntgenärzte gesetzlich verpflichtet sind Unterlagen, dazu gehören insbesondere die Bilder, mindestens 10 Jahre zu Archivieren.
Sie dürfen diese nur für den Gebrauch ausleihen.
Sie sind dann (eigentlich) verpflichtet auf Rückgabe zu bestehen.
Die Lösung mit der Speicherung auf CD ist sicherlich das Beste den RöArzt nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
Ich konnte meinen jetzigen ´RöArzt dazu bewegen, auch die "Alten Bilder", quasi für seine Kollegen zu archivieren. So hab ich Alle Bilder bei einem Arzt. Nur das KH wollte nicht mitspielen.
Herzlichen Gruß
Wolfgang
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