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Alt 20.09.2009, 12:04
Benutzerbild von anke1
anke1 anke1 ist offline
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Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Mecklenburg Vorpommern
Beiträge: 157
Standard Gleicher Arbeitgeber,anderer Arbeitsplatz,welche Rechte bei Schwerbehinderung!

Hallo zusammen!
Hab mal ne Frage bezüglich eines Arbeitsplatzwechsels beim Arbeitgeber mit einem Schwerbehinderungsgrad von 60%.Ich bin seid 11Jahren in meinem Betrieb angstellt und mein Job hat mir eigentlich immer Spass gemacht,tut er jetzt auch noch.Nur leider wollen die Knochen nicht mehr so wie ich es will!
Also bei mir wurde vor 4 1/2 Jahren ein Nierenzellkarzinom inkl.der rechten Niere entnommen.Nach einem halben Jahr Krankschreibung aufgrund von Wundheilungsstörungen und da mein Job als Krankenschwester körperlich sehr anstrengend ist,habe ich im September nach meiner OP wieder als Dauernachtwache angefangen.Das ist jetzt knapp 4 Jahre her. Mittlerweile ist es aber schon so das ich merke wie mich der Job körperlich belastet und auch der psychische Aspekt ist nicht zu verachten.Ich leide unter starken Rückenschmerzen(wie wohl jede 2.te Krankenschwester)hinzu kommen aber auch noch Beschwerden an meinen Gelenken.
Mein Urologe hat mir damals schon geraten nicht als Dauernachtwache zu arbeiten.Bei uns ist aber der Nachtdienst noch der Dienst mit dem wenigsten körperlichen Aufwand,ganz im im Gegensatz zum Früh-und Spätdienst.
Vielleicht hat jemand von Euch einen Rat!Und wie sieht es aus,habe ich das Recht mit meiner Schwerbehinderung einen anderen Arbeitsplatz in meinem Betrieb in Anspruch zu nehmen? Muss mein AG mir so einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen? Wie sieht es dann mit der Bezahlung aus? Lehnt sich die an meinen jetzigen Arbeitsplatz an oder wird es dann dem neuen angepasst?
Ich weiss Fragen über Fragen,wär aber echt nett wenn mich mal jemand aufklären könnte und mir vielleicht auch ein paar Gesetzestexte dazu nennen könnte.
Ich will nächste Woche mal einen Termin bei unserer Schwerbehindertenvertretung machen,vielleicht können die mir ja mehr sagen.

Vielen Dank im voraus!
Anke
__________________
"Du kannst dem Morgen den Rücken zudrehen und im Gestern leben oder Du kannst dankbar für das Morgen sein,eben weil Du das Gestern erlebt hast"
NZK re ´02/05 Op04/05 patholog.Befund Pt 1b;Mo;No;G3
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