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Alt 09.11.2010, 20:03
Jördis Jördis ist offline
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Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 3
Standard Anhörung GdB Herabstufung

Hallo,

bisher hatte ich eine Einstufung von 80% wegen Melanom mit hohen Rückfallrisiko. Glücklicherweise habe ich die letzten 5 Jahre mit langer Interferontherapie ohne Rezidiv überstanden.

Beim Verlängerunsantrag bin ich davon ausgegangen, dass ich auf 50% zurückgestuft werde. Ich dachte, da gibt es Listen. Nun habe ich eine Schreiben erhalten, wo ich angehört werde und meine Beschwerden beschreiben soll, bevor sie mir einen Bescheid schicken. Also, schriftlich. Ohne das mich jemand untersucht oder mit mir spricht. In dem Schreiben steht, dass ich nur 20% bekomme werde. Irgendwelche Begründungen gibt es nicht. Ist so ein Formlar, nennt sich med. Beurteilung und da wird nur ein Kreuz gesetzt. Also ohne irgendwelche personenenspezifischen Beurteilungen.

Ich überlege, was ich da so schreiben sollte. Ob ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen sollte oder erst bei einem Widerspruch. Für mich ist die Einstufung wichtig, um einen Kündigungsschutz zu haben.

Meine Begründung wären schnelle Ermüdung und deshalb Teilzeitätigkeit und Angst vor Rückfall, v.a. da das Melanom auch zur Spätmetastierung neigt. Die Nachsorge an der UK ist deshalb um 5 Jahre auf insgesamt 10 Jahre verlängert worden. Manchmal habe ich richtige Panikanfälle. Da reicht einer von verschiedenen Auslösern. In Behandlung bin ich nicht. Bringt ja auch nichts. Damit muß man einfach leben und damit umgehen kann ich schon. Körperlich habe ich keine Beeinträchtigungen.

Meint Ihr, dass eine derartige Begründung überhaupt Sinn hat? Wäre es besser gleich ein paar Punkte anzuführen, die eher in einem Widerspruch gehören? Z.B. Richtlinien zur Einstufung. Kann das irgendwo nachgelesen werden? Was habt Ihr so für Erfahrungen mit Anhörungen?

Grüsse
Jördis
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