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  #1  
Alt 28.03.2012, 12:01
nina39 nina39 ist offline
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Ort: in der Nähe von Düsseldorf
Beiträge: 32
Standard Was tuen???

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

Folgende Situation:

2008- Gebärmutterentfernung (aufgrund immer schlechteren Werten)

2009- Bk
mit Ablatio, Lymphknotenmetastasen, Chemo, Bestrahlung, tiefes schwarzes Loch, immer wiederkehrende starke Depressionen, psychologische Behandlungen

2010- Aussteuerung, Nahtlosgeld, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erst abgelehnt, Widerspruch.

2011- Dann Reha von dort AU entlassen aber vollschichtig arbeitsfähig, sogar bis 7,5 kg tragen???? Dies sagt ein Onkologe der mich dort in den 4 Wochen 10 Min. gesehen. Somit wurde der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe abgelehnt. Seither kein Geld mehr von irgendeiner Seite.Bin seitdem auch freiwillig versichert mit 150 € im Monat von Kindergeld.

Anfang 2012 erneuter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, da mir der Sachbearbeiter beim AA erklärte, dass ich jetzt 3 Jahre aus meinem Job raus bin und es besser wäre in dieser Situation eine Weiterbildung zu machen. Ich bin Bürokauffrau(mittlerweile 42) und habe auf meine Bewerbungen bisher nur Absagen bekommen. Heute wieder Ablehnung meines Antrag bei der RV.

Durch diese ganze Hick Hack geht es mir psychisch immer schlechter, finanzielle Situation, meine Erkrankung mit ihren Folegen Knochenschmerzen,Ängsten...., zudem noch eine Drogenkrankes Kind....

Am liebsten würde ich den Antrag auf EU- Rente stellen, aber macht das noch Sinn?

Liebe Grüße
nina
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  #2  
Alt 28.03.2012, 20:57
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Was tuen???

Liebe nina 39,

wie begründet die Deutsche Rentenversicherung die Ablehnung?

Mein Rat an Dich wäre, laß Dich beraten z.B. von einer Tumorberatungsstelle oder dem Integrationsfachdienst. Das Landratsamt kann Dir die Adresse nennen.

Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, dann müßte auch der Anspruch auf einen Beratungshilfeschein bestehen, damit Du zum Anwalt gehen kannst. Die Mitarbeiter des Gerichts oder der Anwälte kennen die Bedingungen hierfür.

Hast Du einen Schwerbehindertenausweis? Manche Fördermittel sind daran gebunden, dass man eine anerkannte Schwerbehinderung hat.

Viele Anträge an die Deutsche Rentenversicherung werden ersteinmal abgelehnt, da lohnt es sich Widerspruch einzulegen.

Die meisten Renten werden nur befristet (meistens 2 Jahre) gezahlt, dann stehst Du wieder da und musst zittern, ich glaube nicht, dass dies für Dich eine Lösung wäre.

Setze Dich bitte mit dem Sachbearbeiter des AA in Verbindung, dass er der Deutschen Rentenversicherung die Notwendigkeit einer Weiterbildung bestätigt, damit Du vermittelbar bist.


Liebe Grüße!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (28.03.2012 um 21:06 Uhr)
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