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  #1  
Alt 24.10.2011, 13:27
DiMo71 DiMo71 ist offline
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Frage Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo ihr Lieben,
ich habe vor ein paar Wochen schon mal nachgefragt, warum §125 laut Arbeitsamt bei mir nicht greift.
Ich habe im August einen Rentenantrag wegen meiner Kreberkrankung, sowie meiner Depressionen und Migräne gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ohne Gutachten von meinen behandelnden Ärzten anzufordern. Ich habe mit Hilfe meiner Ärzte dagegen Widerspruch eingelegt. Leider läuft im Dezember mein Krankengeld nach 78 Wochen aus und ich müsste Arbeitslosengeld beantragen. Ich stehe noch in einem Arbeitsverhältnis, kann aber wegen der immer noch laufenden Krebstherapie nicht arbeiten gehen. Außerdem leide ich sehr unter Depressionen, deswegen mache ich zur Zeit auch noch eine Psychotherapie. Nun meine Frage: Sollte ich kein Arbeitslosengeld erhalten, da ich ja nicht arbeitsfähig bin, dann kann ich doch Hartz IV beantragen? Könnte ich einen Mehrbedarf geltend machen, da ich ja eine anerkannte Behinderung von 70% habe und zur Zeit eine Psychotherapie mache?
Mein Rentenwiderspruch wird vom Rententräger (DRV-Bund) erst weiterbearbeitet, wenn ein psychiatrisches Gutachten gemacht wurde. Dieser Termin liegt mir aber noch nicht vor.
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  #2  
Alt 25.10.2011, 11:11
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo DiMo,
ja ich denke mal, bei H4 muss man auch arbeitsfähig sein.
Das ist wieder eine blöde Sache. Und bis die DRV in die Gänge kommt,
das kann auch noch dauern. Aber falls Rente genehmigt, gilt die
ja ab Antragstellung. Freue Dich auf den Gutachter, erzähle
dem ganz genau, wie es Dir geht, ich habe festgestellt, dass bestimmte
Kriterien Einfluss haben, konnte die nur nicht umsetzen, ich bin da zu
befangen und konnte das nicht rüberbringen. Meine Mutter ist beim medizinischen Dienst auch die Treppe rauf gerannt, obwohl sie das absolut nicht mehr konnte.
Ich musste z.B. 5 Jahre überbrücken und habe jetzt vorgezogene SB-Rente,
weil anders absolut nichts zu machen war. Mir geht es auch heute noch nicht besser, aber ich habe festgestellt, das interessiert doch niemanden, so nach
dem Motto, schau selbst wie du zurechtkommst. Wenn sich dann jemand vor
den Zug schmeisst(Enke), tun die alle so, ja warum denn, haben wir ja garnichts gemerkt.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 25.10.2011, 11:12
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo DiMo,
ja und noch zu Deiner Überschrift.
Anspruch auf Mehrbedarf wegen Behinderung
. . . . . kannst Du vergessen . . . . .
So etwas gibt es nicht!!
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 25.10.2011, 11:28
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Lenalie Lenalie ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo DiMo,

was du bekommst ist bei einer Behinderung von 70%:
- Steuerfreibetrag 890 € §33b EStG
- Werbungskostenpauschale 0,30 € / km §9 Abs.2 EStG
- Abzugsbetrag für Privatfahrten GdB 70 und Mz G bis zu 3000 km x 0,30 € = 900€ §33EStG
- Stundenermäßigung bei Lehrern 3 Std/Woche

Ich habe auch sehr lange auf meine Rente warten müssen, ohne Geld (mein Mann verdiente ja genug , wir sind zu viert...)

Wohngeld evtl. noch beantragen, bringt auch noch etwas.

Lg Lenalie
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  #5  
Alt 25.10.2011, 12:17
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

hallo
nach auslaufen des Krankengeldes hast du Anspruch auf das nahtlosigkeitsgeld (ALG 1 nach §125) Du musst dich beim Arbeitsamt melden, gilts als nichtvermittelbar (gleichwohl du Arbeit hast) alles irgendwie paradox aber ist so. Formal musst du ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst......

bei H4 bekommt man mehr sachleistung (Wohnfläche), wenn du z.B. im Rolli bist, ansonsten nicht


Baaarbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #6  
Alt 26.10.2011, 10:54
DiMo71 DiMo71 ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Ich habe ein wenig Angst vor dem psychiatrischen Gutachten. Da ich bedingt durch die Chemo sehr viel vergesse, könnte es passieren, dass ich wichtige Dinge die Auswirkungen auf eine Rentengenehmigung haben vergesse anzugeben. Bei mir spielen sehr viele Krankheiten ineinander, aber wie ihr schon richtig schreibt, interessiert das die Gutachter nicht wirklich. Ich frage mich, warum so eine schwerwiegened Erkrankung wie Krebs nicht wirklich zählt. Es werden einem immer nur Steine in den Weg gelegt und man bekommt nicht die Möglichkeit in Ruhe wieder gesund zu werden.
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  #7  
Alt 26.10.2011, 11:38
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo Dimo,
ja so ist es, mich wunderte es auch, dass bei Krebs keine Rente gegeben
wird. Es geht nur nach der Heilungsbewährung???!!!
Ich kannte eine Frau, auch in meinem Alter, die hatte einmal einen Schulter-
unfall bzw. Bruch. Die ging nochmals in die Reha und bekam die EM-Rente.
Ich hatte auch meinem Gutachter erzählt, dass ich wegen Vergesslichkeit
bei einigen Jobs rausgeworfen wurde, zählte alles nicht.
Ich habe dann irgendwie resigniert und ich will von dem ganzen Mist
nichts mehr wissen.
Bin alleinstehend und musste mich demnach auch alleine durchkämpfen.
Trinke aber immer noch keinen Alkohol, was mir der Gutachter unterstellen wollte.
Ja, solche Sachen kommen da auf einem zu. Die erfährt man dann aber erst,
wenn man Akteneinsicht hat und die erhält man nur, wenn man Widerspruch
bzw. Klage erhebt.
Habe alles durch, wie Du vielleicht bemerkst.
Aber gebe trotzdem nicht auf.
Gruss Altmann(Frau)
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  #8  
Alt 26.10.2011, 17:11
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Lenalie Lenalie ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo DiMo,

mach dir Notizen für den Termin beim Gutachter.
Ich habe den Termin auch erst im Mai gehabt. Ich habe neben DFSP auch noch andere Erkrankungen, da spielt vieles ineinander.
So blöd es klingt, gib dir nicht zu viel Mühe, zeige wie es dir wirklich geht.
Ich musste einige Merk- und Konzentrationstests machen und bin dann auch ziemlich schnell an meine Grenzen geraten.

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, es ist ja schon mal ein Fortschritt, wenn du einen Termin beim Gutachter bekommst und nicht nur nach Aktenlage entschieden wird.

Lg Lenalie
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  #9  
Alt 27.10.2011, 11:51
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo Lenalie,
da sieht man wieder, dass das alles von Gutachter zu Gutachter anders
ist.
Ich war bei drei oder vier und keiner hatte je so einen Merk und Konz-Test
gemacht. Wurde überhaupt nicht in Erwägung gezogen, obwohl absolut
ein Kriterium. Es war alles auf Ablehnung ausgerichtet.
Ist das jetzt nur bei mir so blöd gelaufen?
Und ein Merkzettel nützt auch nicht viel, kommt meist garnicht zum Einsatz.
Gruss Altmann
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  #10  
Alt 27.10.2011, 12:10
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Altmann,

ich weiß aus Deinen Posts, dass Du sehr frustriert bist über das System. Aber es hilft doch nicht, hier immer negative Bemerkungen zu machen. Ein Merkzettel kann sehr wohl helfen. Ob er zum Einsatz kommt, liegt doch an einem selbst. Ich zücke während wichtiger Gespräche immer meinen Zettel um zu überprüfen, ob ich was vergessen habe.

Und welche Tests gemacht werden, kommt auf den Einzelfall an. Welche Tätigkeiten im Job ausgeführt werden müssen, was im Antrag steht und und und.

Wir können uns nicht über "die Ämter" beschweren, dass sie uns alle über "einen Kamm scheren" und dann gleichzeitig unzufrieden sein, wenn es individuellere Ansätze gibt. Jeder Fall ist anders, gerade bei so einem umfassenden Krankheitsbild wie Krebs.

Das musste ich jetzt mal loswerden ...

Grüße

gilda
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  #11  
Alt 28.10.2011, 11:46
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo Gilda,
ja hast Du Recht, steht Dir zu.
Aber ich wollte nur meine Erfahrung rüber bringen.
Und wenn schon beim ersten Satz des Gespräches mit dem Gutachter
erklärt wird, dass es unmöglich ist Rente zu bekommen, also ich brauche
mir das garnicht einzubilden, dann brauche ich doch gar keinen Merkzettel
mehr. Ausserdem ist das alles nicht aufgetaucht, was ich da auf dem
Merkzettel hatte. Komisch . . . . . . Hätte man die ganze Aktion doch
auch sein lassen können.
Und ich hatte eben dann noch den falschen Merkzettel.
Gruss Altmann
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  #12  
Alt 02.11.2011, 14:53
DiMo71 DiMo71 ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Hallo ihr Lieben,
ich möchte mich auch mal wieder melden, da ihr alle so fleißig geschrieben habt.
Einen Zettel mit meinen Beschwerden zu schreiben, daran habe ich auch schon gedacht. Ich scheue mich nur ihn dann auch zu verwenden, nicht das der Gutachter denkt ich habe mir alles nur ausgedacht.
Ich habe gestern mein Herceptin bekommen und meine Onklogin hat mich danach noch zum Gespräch ins Sprechzimmer gebeten. Sie hat mir nochmal gesagt, das ich beim Gutachter nicht hinterm Berg halten und alles sagen soll. Sie hat mir empfohlen, meine Psychologin zu kontaktieren. Mal sehen ob das alles was bringt. Morgen werde ich erst mal zum Arbeitsamt gehen, mal sehen ob da die nächsten Hürden auf mich warten.
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  #13  
Alt 02.11.2011, 15:23
Marlem Marlem ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Zitat:
Zitat von DiMo71 Beitrag anzeigen
Einen Zettel mit meinen Beschwerden zu schreiben, daran habe ich auch schon gedacht. Ich scheue mich nur ihn dann auch zu verwenden, nicht das der Gutachter denkt ich habe mir alles nur ausgedacht.
Denke auch mal anders herum!!!
oh die Frau muss sich schon einen zettel schreiben das sie nix vergisst dann ist da doch mehr wie auf den ersten blick zu sehen.

Bei gutachten immer alles schlimmer machen wie es ist. Ist leider so das wenn man z.B. sagt ich bekomme meinen einen Arm nur noch 90 Grad weit hoch dann heißt das so viel beim Gutachter man hat nur eine KLEINE einschränkung von 5%
anstatt von 50%
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  #14  
Alt 18.11.2011, 21:47
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

Zitat:
Zitat von Marlem Beitrag anzeigen
Denke auch mal anders herum!!!
oh die Frau muss sich schon einen zettel schreiben das sie nix vergisst dann ist da doch mehr wie auf den ersten blick zu sehen.

Bei gutachten immer alles schlimmer machen wie es ist. Ist leider so das wenn man z.B. sagt ich bekomme meinen einen Arm nur noch 90 Grad weit hoch dann heißt das so viel beim Gutachter man hat nur eine KLEINE einschränkung von 5%
anstatt von 50%
Um Himmels Willen, bloß nicht! Gutachter sind doch nicht blöd. Sie merken ganz genau, wann eine Übertreibung stattfindet und wann nicht!

IMMER bei der WAHRHEIT bleiben! IMMER!

Gerade, weil man durch Chemo so vergesslich werden kann, gerät JEDER Rentenantragsteller an seine Grenzen, wenn er nicht zu 100% bei der Wahrheit bleibt! Gutachter haben Fangfragen auf Lager, auf die man nur dann nicht reinfallen kann, wenn man die Wahrheit erzählt hat.

Da kann ich mitreden. Ich habe schon etliche Male vor einem Gutachter der Rentenversicherung gesessen und hätte NIE eine inzwischen unbefristete EM-Rente, wenn... ich übertrieben hätte.

Fakt ist, dass Frauen gerne UNTERtreiben, weil es in ihrer Natur liegt, viele kleine Beeinträchtigungen als Nebensache zu sehen und somit... nicht wichtig zu nehmen.

Sei es Bügeln, sei es Fensterputzen oder Kochen. Vieles, was früher problemlos bewältigt wurde, geht jetzt entweder gar nicht mehr oder... gaaaaanz laaaaangsaaaaam.

Wenn also der Gutachter fragt, wie das mit dem Haushalt noch so klappt, niemals sagen: Das schaff ich schon noch irgendwie, wenn auch langsam.

Immer die Wahrheit genauestens schildern, OHNE zu übertreiben!

Die körperliche Untersuchung ist oftmals halbherzig, weil es auf eine Krebserkrankung alleine keine Rente gibt. Ausschlaggebend sind immer die AUSWIRKUNGEN, die so eine Erkrankung mit sich bringt.

Viel Glück!

PS: Ich kenne diese Verzweiflung, wenn man sowieso schon so schlimm krank ist und man dann noch durch die Renten-Mangel gedreht wird.

Es nutzt leider leider alles nichts. Vielleicht tröstet es ein bisschen, dass so gut wie JEDER, der eine EM-Rente beantragt, so ein Martyrium durchläuft.

Und JA, ich finde es auch zum Ko..en!

LG
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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