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  #16  
Alt 03.01.2010, 11:34
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Rente?? nur zu wenig um zu überleben!

Hallo Apfel,
nein die Wohnung ist absolut nicht zu groß, da brauchst Du keine Bedenken
haben. Du mußt natürlich die Rente als Einkommen angeben, aber davon
geht ja Miete und Sonstiges ab und sogar ein Freibetrag für die Schwer-
behindertheit. Kommt auf den GdB an 50/60/80/100.
Es gibt auch einen Wohngeldrechner im Net.
Also das mit der Rente würde ich schon machen, wieso noch warten. Sie
ist doch anspruchsberechtigt. Sofort Antrag stellen.
Berichte wieder, wies weiter gegangen ist.
Gruß Altmann
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  #17  
Alt 03.01.2010, 15:09
apfel apfel ist offline
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Registriert seit: 19.12.2005
Beiträge: 73
Standard AW: Rente?? nur zu wenig um zu überleben!

ja. meine mutter ist halt sehr vorsichtig und hat eben angst dass es am ende doch nicht reicht!
heute hat sie mir wieder versucht zu sagen dass sie ihr in der reha erzählt haben dass meine mutter 18monate sich krankschreiben lassen darf und somit die zeit zur normalen rente überbrücken könne. die wäre immerhin um 200eur mehr! (brutto)
werde da in der klinik anrufen und mal nachfragen was die da erzählt haben. wie genau das heißt was sie da vorgeschlagen haben. und warum erst ab 2010 die 18monate krankschreibung.
hat das von euch jemand gehört? kennt ihr das?
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  #18  
Alt 03.01.2010, 15:52
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.153
Standard AW: Rente?? nur zu wenig um zu überleben!

Hallo Apfel

du hast Anspruch auf 18 Monate Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren (für die selbe Krankheit) Danach mußt wieder 6 Monate arbeiten um einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu haben.
Der Anspruch beinhaltet aber auch die Zeiten, wo das Krankengeld ruht:
Lohnfortzahlung
Übergangsgeld während einer Reha
Krankengeld selbst
zählt man alle Tage zusammen so kommt man auf 78 Wochen. In der regel 6 Wochen Lonfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld.

Oft aber fordert dich die KK auf einen Renten oder Rehaantrag zu stellen, dem man nachkommen muß, da sonst die Leistung eingestellt wird.
Nach den 78 Wochen kann man Nahtlosigkeitsgeld beantragen (welches dem ALG1 gleich) Dies bekommt man 1 Jahr aber auch das Arbeitsamt, welches das Nahtlosigkeirtsgeld bezahlt, kann deine mutter zwingen einen Reha oder Rentenantrag zu stellen.

Lasst euch am besten vom einem der Sozialverbände oder einem Rentenberater beraten

barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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