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  #16  
Alt 12.01.2004, 20:23
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Beiträge: n/a
Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Tina

ja, ich habe heute auch schon gehört, das im Punkt Fahrtkosten in dieser Woche entgültig nachgebessert werden soll. Wäre für mich wirklich gut... und für viele andere auch.

Das es in dieser Woche auch (schon) die Klärung über schwerwiegend chronisch krank geben soll, ist mir aber neu. aber um so besser. Dann ist das hoffentlich auch wirklich bald geklärt und es kehrt mehr Ruhe ein.

Danke für die Info

viele grüße
elisabeth
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  #17  
Alt 17.01.2004, 01:45
Tina NRW Tina NRW ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 434
Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Bericht von AOL am 16.01.2004:

Sonderregelung für chronisch Kranke schon ab nächste Woche

Berlin
- Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat angekündigt, dass die Änderungen der Praxisgebühr für chronisch Kranke bereits kommende Woche beschlossen werden. Der Gemeinsame Ausschuss von Kassen und Ärzten habe den Termin von Ende Januar vorverlegt, sagte Schmidt am Donnerstagabend im ZDF.

Neudefinition chronischer Erkrankung

Unter dem Druck von Politik und Öffentlichkeit verständigten sich Ärzte und Kassen auf eine erweiterte Definition für chronische Erkrankungen. Auch jene Patienten, die sich wegen gravierender Dauererkrankungen ambulant ärztlich behandeln lassen, sollen dazu zählen. Die Erweiterung der Chroniker-Richtlinie - Schmidt nannte neben Krebs- und Aidskranken auch Diabetiker, die sich regelmäßig Insulin spritzen - hat für die Betroffenen erhebliche finanzielle Bedeutung: Chronisch Kranke müssen nach den Regelungen der Anfang Januar gestarteten Gesundheitsreform nur halb so viel zur medizinischen Behandlung zuzahlen wie andere Patienten.

Unklar ist weiter, ob es künftig Jahresrezepte für die Anti-Baby-Pille gibt. Damit will Schmidt verhindern, dass junge Frauen zwischen 18 und 21 Jahren bei jeder Abholung eines Folgerezeptes für die Pille erneut die Praxisgebühr entrichten müssen. Aus den Reihen der SPD-Fraktion war eine solche Regelung auch für andere Dauermedikationen gefordert worden. Die Grünen wandten sich gegen weitere Ausnahmen.

Sonderregelungen für Sozialhilfeempfänger

Für Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen zeichnet sich eine reduzierte Zuzahlungsobergrenze von drei Euro im Monat ab. Das bestätigte Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder. Über eine entsprechende Ausnahmeregelung werde derzeit mit Kostenträgern und Krankenkassen verhandelt. Andere Sozialhilfeempfänger sollen maximal sechs Euro im Monat zuzahlen. Aktuell müssen bedürftige Heimbewohner fast ihr gesamtes Taschengeld für Zuzahlungen aufwenden.

Auch das Problem der Fahrtkostenerstattung für Arztbesuche von besonders Gehbehinderten oder Hilfsbedürftigen ist praktisch gelöst. Sie sollen schon von diesem Freitag an die Kosten von der Kasse erstattet bekommen. Im Vorgriff auf eine abschließende Regelung sagten die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen eine solche Erstattungspraxis zu, teilte Staatssekretär Schröder mit. (ha/dpa)



Auch ich habe von meiner KK (Barmer) bereits die Zusage zur Übernahme der Taxikosten zur Chemotherapie. Den Antrag habe ich kurz vor Jahresende gestellt. Normalerweise muß man mind. 5 Euro pro Fahrt selber zahlen, bei vom Arzt bescheinigten Serienfahrten nur die Erste und die Letzte Fahrt je 5 Euro.

Schönes Wochenende an alle
Tina
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  #18  
Alt 10.02.2004, 21:02
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Ich muss alle drei Monate zur Krebsnachsorge , und bin aufs taxi angewiesen da ich gehbehindert bin .Nun habe ich eine kostenübername bei der Krankenkasse ( KKH ) gestellt die haben das abgelehnt. immerhin muss ich pro Taxifahrt über 100 euro bezahlen zoviel Krankengeld krieg ich noch nichtmal.Was soll ich nun tun ? andere möglichkeiten auser Taxi habe ich nicht . Wen mir die Krankenkasse die kosten nicht bezahlt kann ich diese Termine nicht mehr wahrnehmen .
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  #19  
Alt 10.02.2004, 21:29
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Hallo Christian,

in einem Merkblatt "Fahrkosten" der TK steht:

"Ihr behandelnder Arzt beurteilt, welches Verkehrsmittel medizinisch notwendig ist und bestätigt dieses schriftlich."

Das ist so mit allen gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt. Auch Deine Krankenkasse muß sich daran halten. Versuche mal einen anderen Sachbearbeiter zu finden.

Wenn Du die "Notwendigkeitsbestätigung von Arzt hast, muß die Krankenkasse zahlen.

Siehe auch hierzu die gemeinsame Presseerklärung der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen:

http://www.g-k-v.de/index.php?idcats...888d1b4c378468

Sollte Deine Krankenkasse nicht zahlen wollen, so lege dagegen sofort Widerspruch ein. (Ziehe Deinen Arzt mit ins Boot) Dann muß sich der Verwaltungsrat Deiner Krankenkasse damit befassen.
(Notfalls kannst Du vor dem Sozialgericht Klage einreichen - aber das dauert)

Ich wünsche Dir viel Erfolg
Und berichte bitte (evtl. per Mail)
Es grüßt Dich
Wolfgang
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