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  #1  
Alt 11.12.2010, 22:12
johannesha johannesha ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 18
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Meine Krankenkasse hat nach Widerspruch die Reha abgelehnt. Ich hatte Anfang Januar 09 zwei OP's mit Entfernung der rechten Brust und Teil des
Brustmuskels.

Ich hatte eine AHB, die wg. der Verzögerung durch schlechte Blutwerte und späterem Antritt von der Kasse als Reha gewertet wurde.

Ich habe jetzt einen neuen Antrag auf eine Reha gstellt, die von der Kasse nach Widerspruch abglehnt wurde. Eine erneute Reha sei nicht nötig. Wir hatten gedacht, daß es 1 AHB und 2 Rehas für Krebsoperierte gibt.

Haben sich auch hier die Bestimmungen veränder?

Gruß
johannesha
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  #2  
Alt 11.12.2010, 22:46
Gledi Gledi ist offline
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Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo johannesha!

Ich stecke in genau der gleichen Situation.

Leider ist die Tatsache, dass eine AHB und eine Reha (innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Akutbehandlung) genehmigt werden, eine Bestimmung der Rentenversicherungen. Daran müssen sich die Krankenkassen nicht halten. Nach dem Prinzip Reha vor Rente gehen DRVen davon aus, dass so ein(e) berufstätige(r) KrebspatientIn besser/länger im Erwerbsleben bleiben kann. Der Krankenkasse ist die Erwerbsfähigkeit aber ziemlich egal. Wenn die kranken Menschen erst mal in Rente sind muß nämlich kein Krankengeld mehr bezahlt werden...

LG Gledi
die demnächst das 6. Attest inkl ausführlicher Begründung losschickt, warum eine Reha erforderlich ist.
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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  #3  
Alt 12.12.2010, 11:55
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Johannesha,
ja dachte ich auch, is aber nich.
Bei mir sind die auf den Krebs überhaupt nicht mehr eingegangen, sie
wollten mich wieder zu einem Psychodoc-Gutachter schicken und was
die so von sich geben, habe ich ja schon oft geschildert. Ich glaube
der Unterstellungskatalog stammt von der DRV. Ich sagte denen, sie mögen
bitte ihre Reha behalten, pfeiff ich drauf.
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 12.12.2010, 14:29
Gledi Gledi ist offline
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Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
...zu einem Psychodoc-Gutachter ...
Ich wäre schon mal froh, überhaupt mit einem Arzt sprechen zu können. Dem würde ich so einige Fragen stellen...
Ob mir danach eine Reha genehmigt werden würde oder ob ich mir dann eine neue Krankenkasse suchen müsste weiß ich nicht. Aber ich würde es drauf an komme lassen.
Aber leider beurteilt meine KK rein nach Aktenlage. Bzw.nach Datum der letzten Reha...
__________________
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  #5  
Alt 12.12.2010, 18:25
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von johannesha Beitrag anzeigen
Meine Krankenkasse hat nach Widerspruch die Reha abgelehnt.
Ich wusste garnicht das eine KK eine Reha ablehnen kann.Oder bist du Privatversichert?

Zitat:
Zitat von Gledi Beitrag anzeigen
Der Krankenkasse ist die Erwerbsfähigkeit aber ziemlich egal. Wenn die kranken Menschen erst mal in Rente sind muß nämlich kein Krankengeld mehr bezahlt werden...
Da stimme ich dir voll kommen zu.

Nachdem mein Widerspruch bei der DRV eingegangen war,haben die sich 2 Wochen später bei mir telefonisch gemeldet.Mein Widerspruch sein eingegangen,aber leider hätte ich meine Unterschrift vergessen und solle nochmal den Widerspruch mit Unterschrift nachreichen.Habe ich dann auch gleich am "selben Tag" gemacht.Seit der zeit keine Reaktion von denen.
Selbst meine KK hatte denen noch ein Schreiben hin geschickt,das die Reha für mich dringend Notwendig wäre.
Eine Zweitschrift davon,hat mir dann die KK zu geschickt.Da war ich doch dann erstmal recht verwundert,was die denen geschrieben haben.Es kommt mir da so vor,als ob die KK vor hat mich bald in Rente schicken zu wollen oder es zu mindest vor hat.
Da kam dann auch noch ein Anruf meiner KK und die Frau erklärte mir nur,das ich auf keinen Fall,den Widerspruch zurück ziehen darf.
Hoffentlich hat die fehlende Unterschrift keine negativen Folgen,zwecks einer weiteren Ablehnung

LG
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  #6  
Alt 13.12.2010, 13:53
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Nee, Det,
das dauert so lange. Ich tue schon seit Mai rum mit denen. Dann kommt
Ablehnung, dann Widerspruch, dann eben angeblich wieder Gutachter
usw. Das zieht sich. Wenn Du Widerspruch gemacht hast, geht es erst zur
Widerspruchstelle und dann hocken die da wieder drauf rum.
Also manchmal habe ich das Gefühl, die spielen auf Zeit.
Wenn Du im Rentenalter bist, sagen die, dass eine Reha eh nichts mehr
bringt. Ich habe jetzt meinen Rentenantrag ausgefüllt, aber denen mache
ich ein entsprechendes Schreiben dazu, da kannst Du Dich drauf verlassen.
Ich weis nur nicht genau, ob die das auch lesen und auf sich wirken lassen,
wahrscheinlich nicht, die sind abgebrüht.
Gruss Altmann
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  #7  
Alt 13.12.2010, 17:13
Det55 Det55 ist offline
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Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Wenn Du im Rentenalter bist, sagen die, dass eine Reha eh nichts mehr bringt. Ich habe jetzt meinen Rentenantrag ausgefüllt, aber denen mache ich ein entsprechendes Schreiben dazu, da kannst Du Dich drauf verlassen.
Hallo Altman
Dann wünsche ich dir viel Glück mit deinem Rentenantrag.
Im Rentenalter bin ich ja noch nicht,aber wenn ich der KK zu teuer werde und die mich dann drängen,einen Rentenantrag zu stellen(So kommt es meiner HÄ auch vor,der habe ich das Schreiben der KK gezeigt),zumal die mich dabei auch unterstützen würden,kann ich doch auch nichts machen und hoffen,das die DRV mitspielt.
Oder ich versuche arbeiten zu gehen und wenn ich es nicht schaffe,gehe ich zu meiner HÄ und die schreibt mich auf eine andere Diagnose dann wieder Arbietsunfähig.

mfg
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