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Alt 31.10.2008, 07:26
malaba malaba ist offline
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Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 65
Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo Müffelchen,

das hängt vom jeweiligen Versorgungsamt ab, wie stark sie die Beeinträchtigungen einschätzen. Die haben einen Ermessensspielraum. Normalerweise gibt es keine befristeten Ausweise mehr -außer bei malignen Erkrankungen bzw. bei Erkrankungen, die sich wieder bessern können oder sogar heilen können. Deshalb heißt es Heilungsbewährung. Wenn keine Heilung mehr möglich ist, d. h. die Beieinträchtigung nicht rückgängig gemacht werden kann, dann gibt es i. d. Regel einen dauerhaften Ausweis. Auf jeden Fall sollte, wenn sich ein Zustand verschlechtert, ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Der befragte Arzt muss natürlich dann eine entsprechende Einschätzung abgeben. 50-80 % sind auf jeden Fall sicher. Bei 100 % gibt es nur etwas mehr Steuerfreibetrag.

Viele Grüße, viel Kraft, viel Glück wünscht malaba
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