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Alt 31.05.2012, 19:31
Benutzerbild von Emile
Emile Emile ist offline
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Unglücklich Beihilfe AHB Fristversäumung

Hallo Ihr Lieben,

habe mir mit dem Titel sehr schwer getan, da mehrere Dinge im Argen liegen und es so aussieht, als könnte ich fast unmöglich die Frist von drei Wochen nach Strahlentherapie antreten. Ich erzähle mal von vorne und bitte schon vorab um Entschuldigung für den langen Text

Ich hatte am 30.04. einen Termin beim Sozialdienst meiner Klinik damit der Antrag auf AHB seinen Weg gehen kann. Ich hatte auch recht schnell telefonisch einen Platz in Schloss Schönhagen für Beginnn 12.06. ergattern können und für mich reservieren lassen.

Nachdem nach mehreren telefonischen Anfragen noch keine Anträge bei PKV und Beihilfestelle eingegangen sind, habe ich am 22.05. der Dame vom Sozialdienst auf den AB gequatscht und um Klärung gebeten. Sie hat dann auch unverzüglich die Anträge an beide Stellen gefaxt. Meine PKV hat mir sofort zugesichert, dass die AHB genehmigt ist. Tja, nur die Beihilfestelle "zickt". Sie wollten die Verträge des Sanatoriums sehen, was auch ihr gutes Recht ist, nur haben sie das Ganze per Post ganz unverbindlich in die Reha-Klinik geschickt und wenn ich da nicht am 30.05. angerufen hätte, würde das noch länger dort liegen. Ich bat die nette SB, denn Vordruck an die Beihilfestelle per Telefax zu senden. Da dies bis heute nicht geschehen ist, habe ich nochmal dort angerufen und ich konnte als Ohrenzeuge hören wie das Fax an die Beihilfe geschickt wurde.
Dann der Anruf von der Beihilfestelle, nö keine Genehmigung da nicht für AHB zugelassen. Ich: Nein, dass stimmt nicht, steht im Schreiben der Klinik das AHB und beihilfefähiges Sanatorium, die Krankenkasse weiss das auch usw. Keine Chance! Die brauchen einen Nachweis, dass dort auch AHB gemacht werden kann. Und jetzt kommt es, der SB in der Klinik kommt nicht an diesen Nachweis, weil er keine Berechtigung hat und auch nicht weiss, wann sein Vorgesetzter im Zugriff gewährt
Ich muss doch aber bei der Klinik bis morgen zusagen, sonst wird mein Platz anderweitig vergeben
Es ist ja auch nicht so, dass ich nicht woanderst hingehen würde, aber bis das wieder durch die Mühlen der PKV und Beihilfe gegangen ist, wird es Sanktnimmerlein und ich muss bis zum 14.06. die AHB angetreten haben, sonst verfällt mein Anspruch auf AHB und ich könnte nur noch in die med. Rehabilation und dann würde ich auf sehr viel Kosten sitzenbleiben.

Die Beihilfestelle lässt auch nicht über eine Fristverlängerung der drei Wochen reden, obwohl ich wirklich unverschuldet die Frist versäumen werde.

So, nun zu meiner eigentlichen Frage, weiß jemand ob man den Sozialdienst, wegen Untätigkeit (die sass fast drei Wochen auf dem Antrag), zum Schadensersatz heranziehen kann oder gibt es Regelungen, dass die Frist bei unverschuldeter Versäumnis verlängert werden kann.

Bitte entschuldigt Recht- und Grammatikfehler und auch wenn es etwas verwirrend geschrieben ist. Ich dreh' grad völlig am Rad und kann kaum aus den Augen gucken, weil sie vom Heulen so verquollen sind.

Liebe Grüße
Eure Emile
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