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  #1  
Alt 19.07.2013, 14:52
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Axellino,

stimmt das wirklich so mit der Versicherungspflicht bei Erwerbsminderungsrente??? Ich bekomme die jetzt seit 2011 (rückwirkend ab 2009), wurde jetzt das zweite Mal verlängert (da immer nur auf Zeit). Mir wurde jetzt gesagt, dass nicht nochmal verlängert werden kann (höchstens umgewandelt auf unbegrenzt und das wird in meinem Fall wohl nicht passieren). Danach würde ich aber kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, da von meiner Rente nur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, aber eindeutig keine Arbeitslosenversicherung.....

Alles Liebe

Petra
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  #2  
Alt 19.07.2013, 19:31
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Ja, das stimmt im obigen Fall - allerdings muss vor Beginn der Rente auch Versicherungspflicht bestanden haben.
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  #3  
Alt 19.07.2013, 21:58
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Christine,

na, endlich scheinst du an eine kompetente Arbeitsamts-Dame geraten zu sein.
Es ist richtig, dass du Anspruch auf ALG 1 hast und es ist auch richtig, dass du zwar dem Arbeitsmarkt THEORETISCH zur Verfügung stehen musst; in der Praxis aber in Ruhe gelassen wirst, bis die Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen hat.

Und dies ganz unabhängig von Nahtlosigkeit.

Damit ist dein Auskommen erst einmal gesichert.

Traurig, dass Krebskranke sich auch noch mit dem Behördenkram rumärgern müssen, so, als ob sie wie Gesunde belastbar seien.

LG
Norma
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  #4  
Alt 20.07.2013, 09:32
dreibein dreibein ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Zitat:
Zitat von Norma Beitrag anzeigen
Hallo Christine,


Traurig, dass Krebskranke sich auch noch mit dem Behördenkram rumärgern müssen, so, als ob sie wie Gesunde belastbar seien.

LG
Norma
Tja, so funktioniert das System. Habe allerdings keine Idee, wie das alles ohne Spielregeln (deren Einhaltung halt geprüft werden müssen) gehen soll? Bin für gute Ideen dankbar. ...
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  #5  
Alt 20.07.2013, 20:50
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Zitat:
Zitat von dreibein Beitrag anzeigen
Tja, so funktioniert das System.
Ja, das System funktioniert so, aber es ist unmenschlich.

"Von der Wiege bis zur Bahre... Formulare Formulare".
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  #6  
Alt 22.07.2013, 11:40
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Liebe/r Axellino,

vielen Dank für deine schnelle und interessante Auskunft. Ich bin im VdK und werde mich da auch wieder unterstützen lassen, wenn meine Verlängerung ausläuft.....das mit der Arbeitslosenversicherungen war mir echt neu, weil es eben nirgendwo bei den Bescheiden aufgeführt ist. Ich hatte von 2/2009 - 7/2010 Krankengeld bezogen, dann ab 8/2010 ALG 1. Dort musste ich gleich den Rentenantrag stellen, was ich auch wollte, wurde aber zunächst abgelehnt, dann Widerspruch, Gutachter und 8/2011 doch genehmigt für zwei Jahre rückwirkend. das Arbeitsamt hatte zuerst Nahtlosigkeit genehmigt, aber nach Ablehnung der DRV kam ich wieder in die normale Vermittlung. Von der rückwirkenden Zahlung der DRV musste ich das Krankengeld und das ALG komplett zurückzahlen. Beim Arbeitsamt wurde mir zum Abschluss gesagt, dass ich keinen erneuten Anspruch auf ALG hätte, wenn die Rente endet, da ich dann ja in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig gearbeitet hätte?! Ich werde mich mal überraschen lassen....und das eine unbefristete Verlängerung sehr unwahrscheinlich wäre, wurde sogar beim VdK gesagt, obwohl es sich bei mir 2009 schon um ein Rezidiv handelte. Nach der Ersterkrankung 2001 hatte ich normal weitergearbeitet (halbtags wegen kleinen Kind), aber 2009 nach dem Rezidiv konnte ich wirklich nicht mehr, durch die ganzen Folgewirkungen der Therapien. Und das ist auch heute noch so....

Alles Liebe

Petra
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  #7  
Alt 23.07.2013, 07:45
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Guten Morgen Petra,
gebe niemals etwas auf mündliche Aussagen in unseren Behörden Dschungel.
Alles nur schriftlich...nur so hat man auch die möglichkeit sich gegen evtl. Nachteile zu wehren.Punkt ist....Es werden pauschalisierte Beiträge bei Zeitrenten an die Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Du wirst wenn Du den Verlängerungsantrag stellst oder in ein Widerspruchsverfahren gegen die Rentenversicherung gehen musst....rechtzeitig einen ALG 1 Antrag stellen und Dich aufgrund deines Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Sowieso wirst Du aufgefordert zuerst diesen Antrag zu stellen....bevor Du aufgrund deiner Erkrankung und Erwerbsunfähigkeit evtl. auf andere Sozialleistungen zugreifen kannst...wie Hartz4 oder Grundsicherung.
Mir scheint...zwischen Dir und den VdK gibt es eine gestörte Zusammenarbeit....ich hoffe sehr das sich das ändert und ihr gemeinsam ....auch einen evtl. erfolgreichen Kampf führt.

Liebe Grüsse

axellino



Zitat:
Zitat von PetraK Beitrag anzeigen
Liebe/r Axellino,

vielen Dank für deine schnelle und interessante Auskunft. Ich bin im VdK und werde mich da auch wieder unterstützen lassen, wenn meine Verlängerung ausläuft.....das mit der Arbeitslosenversicherungen war mir echt neu, weil es eben nirgendwo bei den Bescheiden aufgeführt ist. Ich hatte von 2/2009 - 7/2010 Krankengeld bezogen, dann ab 8/2010 ALG 1. Dort musste ich gleich den Rentenantrag stellen, was ich auch wollte, wurde aber zunächst abgelehnt, dann Widerspruch, Gutachter und 8/2011 doch genehmigt für zwei Jahre rückwirkend. das Arbeitsamt hatte zuerst Nahtlosigkeit genehmigt, aber nach Ablehnung der DRV kam ich wieder in die normale Vermittlung. Von der rückwirkenden Zahlung der DRV musste ich das Krankengeld und das ALG komplett zurückzahlen. Beim Arbeitsamt wurde mir zum Abschluss gesagt, dass ich keinen erneuten Anspruch auf ALG hätte, wenn die Rente endet, da ich dann ja in den letzten Jahren nicht versicherungspflichtig gearbeitet hätte?! Ich werde mich mal überraschen lassen....und das eine unbefristete Verlängerung sehr unwahrscheinlich wäre, wurde sogar beim VdK gesagt, obwohl es sich bei mir 2009 schon um ein Rezidiv handelte. Nach der Ersterkrankung 2001 hatte ich normal weitergearbeitet (halbtags wegen kleinen Kind), aber 2009 nach dem Rezidiv konnte ich wirklich nicht mehr, durch die ganzen Folgewirkungen der Therapien. Und das ist auch heute noch so....

Alles Liebe

Petra
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  #8  
Alt 20.07.2013, 07:49
axellino axellino ist offline
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Ort: Celle
Beiträge: 105
Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Hallo Petra,
ja....das stimmt mit der Versicherungspflicht.Es werden pauschalisierte Beiträge von der Rentenversicherung abgeführt.
Petra....mir ist bekannt das eine Rente bis zu dreimal verlängert werden kann und dann in eine unbefristete umgewandelt werden muss.
Woher hast Du deine Informationen??
Mündliche und telefonische Aussagen von der Rentenversicherung oder Arbeitsagentur sind nicht bindend für Dich,alles nur schriftlich und ggfls. mit Hilfe eines Sozialverband oder Rechtsanwalt in Widerspruch gehen.
Warum wird das nicht passieren???
Hat sich dein Gesundheitszustand und Erwerbsfähigkeit gebessert??
Wenn nein....dann wirst Du auch rechtzeitig wieder einen Verlängerungsantrag stellen,mit einen kompetenten Beistand.
Dann wird die Rente verlängert oder ebend umgewandelt in eine unbefristete Rente.Sollte dies von der Rentenversichrung abgelehnt werden und Du bist noch weiter Erwerbsunfähig,gehst Du ins Widerspruchsverfahren mit Beistand.
Dauraufhin meldest Du dich umgehend bei der Arbeitsagentur Arbeitslos und beantragst ALG 1 und stellst Dich aufgrund deines Restleistungsvermögens den Arbeitsmmarkt zur Verfügung.Dieses wird so lange gezahlt bis über deine Verlängerung oder Umwandlung in eine unbefristete Rente entschieden worden ist (maximum zwölf Monate).Auch wenn Du rechtskräftig für Erwerbsfähig eingestuft wirst durch die Rentenversicherung oder ggfls. durchs Sozialgericht steht Dir ALG 1 zu.
Und es ist Fakt...das bei befristeten Renten pauschalisierte Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden,auch wenn das nicht auf deinen vorliegenden Rentenbescheid aufgeführt wird.

Viele Grüsse

axellino




Zitat:
Zitat von PetraK Beitrag anzeigen
Hallo Axellino,

stimmt das wirklich so mit der Versicherungspflicht bei Erwerbsminderungsrente??? Ich bekomme die jetzt seit 2011 (rückwirkend ab 2009), wurde jetzt das zweite Mal verlängert (da immer nur auf Zeit). Mir wurde jetzt gesagt, dass nicht nochmal verlängert werden kann (höchstens umgewandelt auf unbegrenzt und das wird in meinem Fall wohl nicht passieren). Danach würde ich aber kein Geld vom Arbeitsamt bekommen, da von meiner Rente nur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, aber eindeutig keine Arbeitslosenversicherung.....

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