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  #1  
Alt 29.05.2012, 20:08
claudia34 claudia34 ist offline
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Registriert seit: 10.05.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard Lohnfortzahlung bei Reha

Liebe Forum-User,

vielleicht kann mir jemand von Euch etwas genaues sagen, habe leider noch keine klare Aussage zu dem Thema gefunden....

War seit ende März mehrfach krankgeschrieben, wegen unterschiedlicher Krankheiten. Nun darf ich auf Grund EK vom 31.05. - 21.06. zur Anschlussreha.
Vom 26.04. - 17.05. wurde ich erst operiert und war danach krankgeschrieben.
Zwischen der OP/Krankschreibung und Reha bin ich arbeiten ...

Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung?
Es ist immer die Rede von 6 Wochen und danach Krankengeld, aber es ist nicht ersichtlich, ob es nur zusammenhängend zu berechnen ist, oder auf die Krankheit bezogen....


Bitte kurz um Eure Hilfe, danke.

Gruss
Claudia
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  #2  
Alt 01.06.2012, 10:14
Benutzerbild von Conny
Conny Conny ist offline
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Beiträge: 1.237
Standard AW: Lohnfortzahlung bei Reha

Hallo Claudia,
soviel ich informiert bin bekommst Du 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei selber Krankheit oder Diagnose.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe warst Du zwischendurch Arbeiten,wenn Deine Au sich auf die gleiche Diagnose bezieht,wird es dann zusammen gezählt.
Du müsstest 6 Monate wieder Arbeiten um in die Lohnfortzahlung zu kommen,ansonsten bekommst Du gleich wieder Krankengeld,bzw. bei Ahb Übergangsgeld wenn man davor Krankengeld bezogen hat,da gehe ich mal von aus weil eine AHB ja unmittelbar nach Therapie angetreten werden muss.
Sicher wirst Du noch Antworten hier bekommen,wünsche Dir eine erholsame Ahb
Lieben Gruß Conny
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  #3  
Alt 01.06.2012, 11:38
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Lohnfortzahlung bei Reha

Hallo Claudia,

die Lohnfortzahlung wird für dieselbe Krankheit berechnet. Soll heißen, wenn Unterbrechungen sind, z.B durch Arbeitszeiten, dann werden die Krankheitstage zusammengezählt. Der Arbeitgeber zahlt 42 Tage.
Ab dem 43. Tag erhältst Du dann von der Krankenkasse Dein Geld. (70% des beitragspflichtigen Einkommens - darf aber 90% des Nettoentgelts nicht übersteigen.)

Ich hoffe, dass ich damit Deine Frage beantworten konnte, sonst noch mal nachfragen.

Alles Gute bei Deiner AHB
Wolfgang

Quelle: Merkblätter meiner Krankenkasse
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #4  
Alt 28.06.2012, 21:24
claudia34 claudia34 ist offline
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Registriert seit: 10.05.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 33
Standard AW: Lohnfortzahlung bei Reha

Hallo Wolfgang,

besten Dank für die ausführlich Erklärung.
Es ist manchmal schwierig, die korrekten Antworten von Personalern zu bekommen, weil dies einfach bescheiden informiert sind.

Aber 42 Tage stimmt - muss nur mal sehen, ob die Rechnenversicherung oder die Krankenkasse zahlt. War ja eine AHB....

Gruss
Claudia
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