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  #1  
Alt 24.04.2011, 10:40
Elke_1804 Elke_1804 ist offline
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Beiträge: 3
Standard Nachteile für EU bei GdB Aberkennung?

Hallo,
wenn ich der Aberkennung der Schwerbehinderung nicht wiederspreche, entstehen mir dann Nachteile bei der nächsten Überprüfung zur Verlängerung meiner unbefristeten EU Rente? Möchte eigentlich nur meine Ruhe, und Vorteile habe ich durch den Ausweis auch so gut wie keine.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen,
Gruß Elke_1804

Geändert von Elke_1804 (24.04.2011 um 11:36 Uhr)
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  #2  
Alt 24.04.2011, 11:52
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?

Hallo Elke,
also das Thema hatten wir hier schon mal. Angeblich hat der GdB mit der
EU-Rente bzw. Anwartschaft nichts zu tun. Da Deine bereits unbefristet
ist, wirst du denke ich mal, nichts zu befürchten haben.
Aber ich würde mich trotzdem erst mal schlau machen und zur Renteninformation
in Deiner Stadt gehen, nicht dass da doch was schief läuft.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 24.04.2011, 16:38
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?

@Sternchen 49!

Zitat:
Der Rentenbescheid enthälft den Passus:"Diese EM-Rente kann jederzeit überprüft werden!" Ob es jemals dazu kommt, oder ob es "ein Schuß vor den Bug" sein soll, um die Rentenempfänger zu verunsichern, weiß ich aus der Praxis nicht.
Dies ist leider keine leere Drohung. Die unbefristet genehmigten EM-Renten werden regelmäßig überprüft, nach welchem System die DRV da vorgeht weiß ich nicht. Man fragt dann bei den behandelnden Ärzten nach dem aktuellen Gesundheitszustand nach.

@elke18_04

Ich empfehle Dir, wie Sternchen 49, auch Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Im entsprechenden Schreiben solltest Du Deine aktuellen physischen und psychischen Beschwerden ausführlich beschreiben.


Zitat:
Aberkennung der Schwerbehinderung
Will man Dir die Schwerbehinderung komplett aberkennen oder sollen die Prozente reduziert werden?

Liebe Grüße!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (24.04.2011 um 16:48 Uhr)
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  #4  
Alt 24.04.2011, 17:40
PetraK PetraK ist offline
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Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?

Hallo Elke,

es kommt sicher auch darauf, wieviel % der Grad deiner Schwerbehinderung war....gerade bei Krebserkrankungen gibt es zwar meistens über 50 % (erst ab 50% ist man schwerbehindert, ab 30% nur gleichgestellt), aber das eben meistens höchstens für 5 Jahre, wenn man bis dahin keinen Rückfall hatte, oder eine andere schwerwiegende Erkrankung, ist es fast unmöglich, den Ausweis zu behalten. Der sagt ja auch eigentlich nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Man kann z.B. blind oder gehbehindert sein und 100% schwerbehindert und trotzdem weiter normal seinen Beruf ausüben, andererseits vielleicht keine Schwerbehinderung anerkannt haben und trotzdem nicht arbeitsfähig. Ich habe seit meinem Rezidiv 2009 eine anerkannte Schwerbehinderung von 90 % (für 5 Jahre), kann höchstens wenige Stunden arbeiten, trotzdem entschied die DRV vor ein paar Monaten auf meinen Antrag auf Teil-EM-Rente, ich könne Vollzeit arbeiten (bin zur Zeit arbeitslos). Der Hinweis auf die 90% interessierte da überhaupt nicht. Ich hoffe nur, dass ich nach den 5 Jahre wenigstens 50 % behalten darf.......

Euch noch schöne Restostern

Liebe Grüße

Petra
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  #5  
Alt 24.04.2011, 21:53
Elke_1804 Elke_1804 ist offline
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Registriert seit: 24.04.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Nachteile für EU bei GdB Aberkennung?

Hallo,
erstmal vielen Dank, dass ihr euch trotz Osterfest Zeit für mich nehmt. Ich hatte bis jetzt einen GdB von 80, Verlust der rechten Brust, Rezidiv und psychische Minderbelastbarkeit. Das Versorgungsamt beruft sich darauf, das in den letzten Jahren keine Rückfälle aufgetreten sind. Nunmehr wird für den Verlust der rechten Brust GdB 30 angesetzt und für die psychische Minderbelasbarkeit GdB 20. Wird aber nicht zusammenaddiert. Sie kommen nun auf GdB 40.
VdK bin ich im Winter ausgetreten ; und ob es so schlau ist sich bei der BfA zu erkundigen?
Habe jetzt alle zwei Jahre eine Nachprüfung, nach Schwerbehindertenstatus wurde da nicht gefragt. Ich lass mir das ganze noch mal durch den Kopf gehen.
Vielen Dank für´s erste und vielleicht weitere Tipps
Elke_1804
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  #6  
Alt 25.04.2011, 11:09
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Nachteile für EU bei GdB Abererkennung?

Hallo,
also wie gesagt, das mit diesem Thema hatten wir schon. Ich kam da auch etwas durcheinander. Der SB-Status ist nur wichtig, falls man eine verfrühte
SB-Rente in Anspruch nehmen möchte. Da muss zu diesem Zeitpunkt
ein SB-Grad bestehen.
Mir wurde damals berichtet, dass man auch ohne GdB eine EM-Rente
bekommen kann.
Aber wenn man eine schwerwiegende Erkrankung hat, ist es besser und
eigentlich logisch, dass man einen hat.
Aber der VdK müsste das bestimmt wissen. Ich denke mal und habe mir
auch schon öfter gedacht, dass, falls man bei der DRV-Beratung nach-
fragt, entsprechende Notizen im Zentralcomputer von den Beratern festgehalten werden, welche einem dann zum Nachteil geraten.
Gruss Altmann
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  #7  
Alt 30.04.2011, 10:46
Elke_1804 Elke_1804 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Nachteile für EU bei GdB Aberkennung?

Hallo, habe mich nun entschieden Widerspruch einzulegen. Beim SOVD hätte ich ein halbes Jahr nachzahlen, eintreten und für den Widerspruch 51 Euro zahlen müssen. Ich versuche es erst mal allein. Viele hilfreiche Informationen habe ich auf dieser website gefunden: http://www.schwerbehinderung-aktuell...&contentid=403
Vielen Dank noch mal für Eure Hilfe
Elke_1804
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