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  #1  
Alt 15.04.2011, 08:56
Benutzerbild von Hansibansi
Hansibansi Hansibansi ist offline
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Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 17
Standard Gdb 50% Urlaubsanspruch

Hallo Ihr, ich habe mal eine Frage und hoffe, dass hier jemand bescheid weiss.

Seit 08.03.2010 habe ich GdB 50%, ursprünglich gültig bis 03.2011, dann verlängert bis 03.2012. Von März 2010 bis Februar 2011 war ich, wegen Brustkrebs und Behandlungen, krankgeschrieben, und seit 01.03.2011 bin ich in der Widereingliederung., die wohl noch bis Mitte, Ende Mai dauern wird.

Gestern habe ich festgestellt, dass die Personalbuchhaltung mir nur 30 Tage Urlaubsanspruch berechnet, und als ich da nach gefragt habe wurde mir gesagt, dass ich die 5 "Sonderurlaubstage" erst dann angerechnet bekomme wenn ich "wieder auf der Gehaltsabrechnung bin".

Dann wurde mir gesagt, dass mir 2010 auch nur 30 Tage berechnet wurden, weil die Buchhaltung nicht wusste, dass ich GdB 50%, was natürlich nicht stimmt. 2010 wurde mir der Urlaub ausgezahlt, da ich ja krank war. Meine Frage ist, hatte ich trotzdem Anspruch auf die 5 extra Tage, oder ist das anders weil ich krankgeschrieben war? Ausserdem frage ich mich ob da was verechnet wird, da ich ja erst ab März GdB hatte?

Danke, danke, danke!
__________________
8.3.2010: Invasiv Ductales MaCa rechts
4.2010-7.2010: 6xTAC (geschafft!!!!)
1.9.2010: BE OP
17.10-8.12: 28+8 x Bestrahlung

BEHANDLUNGSENDE
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  #2  
Alt 15.04.2011, 09:09
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.974
Standard AW: Gdb 50% Urlaubsanspruch

hallo Hansibansi

ein kleines bischen helfen kann ich dir vielleicht.

Die 5 Tage Urlaub gleten für das ganze Jahr. Du musst also 5 : 12 x 10 rechnen um die Anspruch für das letzte Jahr ausrechnen zu können.

Ich würde danach bei der Lohnbuchhaltung nachfragen, es kann aber sein das es dir nicht nachgezahlt werden kann, da du ja rein rechnerisch den Urlaub nicht verbrauchen konntest. Alternativ rufe bei der Gewerkschaft oder beim Sozialverband an, die können dir auch Auskunft geben.

In einem relativ neuen Urteil wurde bei Langzeitkranken nur der gesetzliche Mindesturlaub ausgezahlt werden musste.
Deswegen wäre mein erster Weg zur Gewerkschaft oder zum Lohnbüro.

Ich hoffe, ich konnte dir ein paar Fragen beantworten

silverlady
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  #3  
Alt 29.04.2011, 07:26
tinka12 tinka12 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Hessen
Beiträge: 61
Standard AW: Gdb 50% Urlaubsanspruch

Hallo Hansibansi,

fragt am besten Dein zuständiges Integrationsamt... die sind dafür da, Dir bei sowas zu helfen.

Alles Gute
tinka
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