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Wiedereingliederung
Liebe Monika,
die stufenweise Wiedereingliederung kommt einer AU gleich, denn Du bist ja weiterhin im Krankengeldbezug und in dieser Zeit wird Deine Arbeitsunfähigkeitszeit weitergerechnet. Sprich mit Deinem Arzt und der Krankenkasse, wie Du Dich in dieser Sitation verhalten sollst. Die Absprache und Einwilligung ins Hamburger Modell wird immer von Betroffenem, Arzt, Krankenkasse und auch A-geber getroffen. Dein A-geber hat entweder keine Ahnung, wie er mit Dir in dieser Situation rechtlich umgehen soll/darf/muß oder aber er will, daß Du im Moment von der Arbeit, und damit von der Eingliederung zurücktrittst, damit er eine Vertretung einstellen kann. Gruß von Robie |
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