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  #1  
Alt 17.07.2001, 14:44
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard (Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben

Hallo.

Ich habe gerade mit folgender Fragestellung zu kämpfen gehabt: Muß eine Krebserkrankung (zwei Jahre zurück, Vollremission) bei einer Bewerbung dem künftigen Arbeitgeber bekanntgemacht werden?

Sicher kann man das nicht pauschal beantworten, aber hier meine Erfahrung im konkreten Fall. Der künftige Arbeitgeber meiner Frau fordert eine sog. Dienstfähigkeitsbescheinigung an - wogegen ja nichts einzuwenden ist. Die Vertretung unseres Hausarztes hat sich geweigert diese auszustellen, da seiner Meinung nach der Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren sei. Zwei Fragen stellen sich:

1. Muß der Arbeitgeber informiert werden?
2. Bedeutet die zurückliegende Krankheit, daß jemand per Definition nicht arbeiten kann? Ungeachtet der gesundheitlichen Konstitution?

Zu 1.
Laut ArbG. ist eine Information an den Arbeitgeber nur bei direktem Zusammenhang zwischen Krankheit und Arbeit notwendig (z.B. Rückenprobleme und Möbelpacker, oder meines Wissens nach auch bei AIDS <-> bestimmte med. Berufe). I.d.R. besteht dieser Zusammenhang bei Krebs nicht.

Zu 2.
Die Tatsache, daß diese Krankheit bestand bedeutet natürlich nicht, daß jemand danach nicht wieder berufsfähig wird.

Wir haben mit unserer Klinik dazu auch Kontakt aufgenommen. Wir erhalten von dort eine Bescheinigung über den gesundheitlichen Zustand meiner Frau. Nach Aussage unserer Klinik ist der Hausarzt in der Pflicht, die entsprechende Bescheinigung auszustellen - ohne Angabe der Krankheit!

Ich würde mich freuen, wenn zu diesem Thema auch andere Ihre Erfahrungen hier veröffentlich. Es ist ziemlich schwer, zu diesem Thema Infos im Netz zu finden.
Ich habe hierzu auch einen RA befragt, der zunächst unter Vorbehalt meine Ausführungen bestätigt. Er möchte sich aber noch bei einem Spezialisten zum ArbG erkundigen. Ich werde seine Antwort hier noch veröffentlichen.

Viele Grüße,
Christian Tillack

P.S. Die eigentliche Frage habe ich auch unter www.medizin-forum.de im Forum Krebserkrankungen gestellt. Liegt dort als Nr. 438 vor und kann verfolgt werden (sofern es dazu Feedback gibt...)
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  #2  
Alt 25.07.2001, 18:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard (Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben

Hallo Christian,
das ist bei mir auch grad ein Punkt - denn irgendwann möchte man ja auch aus dieser "Geldknapserei" wieder raus. Ich bin selbst auf der Suche nach Infos darüber und habe unter http://www.inkanet.de/info/sozialrechtlich/schwer.htm
zumindest eine halbwegs plausible Erklärung gefunden (Artikel
Arbeitslosigkeit vs. Wahrheit bei Schwerbehinderung)

Das gilt allerdings für Leute mit Schwerbehindertenausweis nach Krebs.
Werde auch das Feedback auf medizin-forum verfolgen und wünsche Dir und Deiner Frau viel gute Antworten. Übrigens kann man eventuelle Ausfallzeiten klasse mit "Sabbattical" kaschieren. Die Begründung dafür sollte bloss irgendetwas ergeben haben (gute Erholung, Verein gegründet, etc.)

Lasst Euch das gutgehen
Fibi
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  #3  
Alt 04.09.2001, 23:28
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard (Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben

Hallo Christian,
ließ Dir den Artikel bei INKANET mal unter Punkt 2.1. Gesundheitszustand genau durch.
Die dortigen Ausführungen gelten nicht (nur) für (anerkannte) Schwerbehinderte, sondern für jeden (Krebs)kranken.
Weiterhin viel Erfolg ! Sabine keepsmiling_behappy@hotmail.com
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