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AW: Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Hallo Lucy,
ein automatisches Vertretungsrecht durch die Ehefrau / den Ehemann oder andere Familienangehörige gibt es derzeit nicht. Habe dir mal einen Link kopiert, da steht auch ein Muster drin. http://www.bmj.bund.de/media/archive/332.pdf Ergänzend ist aber klarzustellen, dass die Vorsorgevollmacht im Original an den Vollmachtnehmer ausgehändigt werden sollte, nur dann ist er bei Bedarf handlungsfähig! (Hatte mal gelesen, dass auch eine beglaubigte Abschrift ausreicht, da bin ich mir persönlich aber nicht so sicher). Auch eine Patienenverfügung muss dem behandelnden Arzt immer im Original vorgelegt werden. Dir und deiner Mama alles Gute und viel Kraft!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 Geändert von Conny44 (03.02.2007 um 18:12 Uhr) |
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