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AW: Was kann man Finanzell beantragen?
Hallo,
ich habe mal den Thread "Witwenrente" neu nach oben geholt. Dort stehen die Regeln und Beispiele für Witwenrente. In Eurem Falle würde gemäß Sozialgesetzbuch das ALTE Hinterbliebenenrecht gelten, d.h. der überlebende Partner bekommt 60 % der Rente des Verstorbenen. Erzielt der überlebende Partner Einkommen so wird das zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Das ist in den letzten Beiträgen im Thread "Witwenrente" beschrieben. Liebe Grüße Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
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