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  #1  
Alt 08.05.2014, 15:25
conquerer conquerer ist offline
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Standard KK Blockfrist Fragen ...

Hallo,

eben hat mich eine Mitarbeiterin der KK angerufen und hat mich ganz durcheinander gebracht. Im Mai wird wohl die Dauer des Krankengeldbetugs bei mir berechnet.

Entsetzt habe ich im Internet gelesen das selbst beim Krankengeldbezug die Lohnfortzahlung mit auf die Dauer des Krankengeldbezuges mitangerechnet wird.

Jetzt ist meine Frage ich hatte 2013 eine Metastase entfernt bekommen, aber ohne ins Krankengeld zu rutschen, werden diese 6 Wochen mit angerechnet in der ich Lohnfortzahlung erhalten habe.

Im Oktober 2012 hatte ich ein Lymphödem bei dem ich auch innerhalb der Lohnfortzahlung kuriert wurde. Das Lymphödem war wohl eine Nachwirkung der Bestrahlung...

Kann mir da jemand weiterhelfen, wir haben ja durch die aktuelle Chemotherapie genug zu kämpfen und jetzt kommen diese Sorgen noch hinzu.


Grüsse
Con
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  #2  
Alt 09.05.2014, 09:22
launi.de launi.de ist offline
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Beiträge: 202
Standard AW: KK Blockfrist Fragen ...

Hallo,
ist korrekt,die akuten jetzigen 6 Wochen werden defenitiv mit eingerechnet! Die anderen Wochen wüsste ich nicht,dann müsste ja jeder Krankentag mit angerechnet werden?
Vg launi
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  #3  
Alt 09.05.2014, 11:54
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: KK Blockfrist Fragen ...

Hallo Con,

die Regelung erfolgt in den §§ 48 und 49 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V). Grundsätzlich gilt, dass alle Zeiten der Lohnfortzahlung, aber auch Zeiten, in denen ein anderer Träger, beispielsweise die Rentenversicherung wegen einer Reha, gezahlt hat, angerechnet werden.

Aber: Der dreijährige Bezugsrahmen (die sogenannte Blockfrist) wird nicht rückwirkend ermittelt, sondern vom ersten Krankschreibungstag wegen der ursprünglich auslösenden Krankheit - bei dir also vermutlich irgendwann im April/Mai 2011. Demnach begänne bei dir dieser Tage ein neuer Dreijahreszeitraum - am Tag, der auf den Ablauf des vorherigen fällt. Du müsstest in diesem Zeitraum aber erst sechs Monate ohne neue Krankschreibung und mit Arbeitsfähigkeit hinter dich bringen, um einen neuen Anspruch zu erwerben.
__________________
Es grüßt die Hexe.
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  #4  
Alt 09.05.2014, 17:41
conquerer conquerer ist offline
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Beiträge: 335
Standard AW: KK Blockfrist Fragen ...

Danke für die Aufklärung Witch.
Sozialgesetzbuch ? Das muss wirklich ironisch gemeint sein. So wird man in dieser Republik ja ratz fatz zum Sozialfall. Ich habe die EU Rente mal anhand der Beispiel Rechnungen überschlagen. Ich hätte also innerhalb eines Jahres nur noch 1/3 von dem was ich all die Jahre verdient habe. Da wird einem echt nichts anderes übrig bleiben als sich wenn es sein muss todkrank zur Arbeit zu schleppen um die Familie durchzufüttern...
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  #5  
Alt 09.05.2014, 18:19
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: KK Blockfrist Fragen ...

Conquerer, dann rate ich den Umzug in eine Republik, wo das alles besser ist. Und bitte hier mitteilen, damit alle da hin ziehen können.
__________________
lg
gilda
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  #6  
Alt 10.05.2014, 01:40
conquerer conquerer ist offline
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Standard AW: KK Blockfrist Fragen ...

Das Schlaraffenland ist leider schon überbevölkert, .... da kommen wir nicht mehr unter. Aber es ist schon hart wie schnell man eigentlich unverschuldet zum Sozialfall werden kann...
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  #7  
Alt 10.05.2014, 09:20
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Beiträge: 1.909
Standard AW: KK Blockfrist Fragen ...

Ich denke, es ist eine sehr eigene Sichtweise zu denken, dass normalerweise "Sozialfälle" eine Schuld haben. Es gibt ja viele Untersuchungen, dass meist Lebenskrisen wie Krankheit, Scheidung, Arbeitsplatzverlust dazu führen. Und die schuldhafte Scheidung wurde in Deutschland schon vor Jahren abgeschafft.
__________________
lg
gilda
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