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  #1  
Alt 17.02.2014, 08:24
snace1 snace1 ist offline
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Registriert seit: 06.12.2011
Beiträge: 6
Standard EU-Berentung vorzeitig beenden

Guten Morgen zusammen,
Ich möchte mich zunächst kurz vorstellen. Ich bin 45 Jahre alt, verheiratet mit 4 Kindern. 1999 wurde bei mir erstmals ein Hoden-CA behandelt (Seminom links, Entfernung mit anschließender Bestrahlung). 6Jahre Nachsorge und alles i.O. bis März 2011. es wurde erneut ein CA diagnostiziert. Mein Operateur schlampte, lies am verbliebenen re. Hoden einen Teil beabsichtigt drin, welcher nach einer anschließenden PEB- Chemo streute und mir zahlreiche Lymphknotenmetastasen in Bauch und Lunge bescherte, was eine erneute Chemo 2012 zur Folge hatte.
Ich erhielt während der Zeit die Lohnfortzahlung und die 72 Wo. Krankengeld. Die Behandlung dauerte jedoch länger, so dass ich EU-Rente beantragte und mir diese mit 100% bis 03/2014 bewilligt wurde. Im Dez. 2013 beantragte ich wegen anhaltender Erkrankung die Verlängerung und bekam diese nun befristet bis 03/2016. Ich bin Krankenpfleger und war bis zur Erkrankung in einem Altenheim tätig. Der Arbeitsvertrag ruht seither. Ich kann wegen einer jahrelang bestehenden Angststörung mit Panikattacken in der Pflege nicht mehr arbeiten. Mir wurde jetzt jedoch eine Arbeitsstelle (Außendienst kirchliche Einrichtung) angeboten, welche ich mir zu zutrauen würde und auch mit meinen gesundheitliche Einschränkungen und medikamentöser Unterstützung wohl zu machen wäre.
So, nun zu meinem Anliegen, was aus meiner Schilderung womöglich rauszulesen ist.
Kann ich die EU-Berentung ohne Nachteile vorzeitig beenden?
Erhalte ich im Falle einer schweren Erkrankung wieder Krankengeld?
Sollte beispielsweise in einem oder mehreren Jahren erneut ein Krebsrezidiv entstehen oder meine psychische Verfassung wieder verschlechtern, komme ich wieder in die Berentung? (Derzeit bin ich in Remission)
Ich hoffe, jemand kann mir hierzu Antworten liefern? Danke
snace1

Geändert von snace1 (17.02.2014 um 08:28 Uhr)
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  #2  
Alt 04.03.2014, 15:40
snace1 snace1 ist offline
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Registriert seit: 06.12.2011
Beiträge: 6
Standard AW: EU-Berentung vorzeitig beenden

Ich bin baff. Hat denn echt keiner eine Ahnung?
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  #3  
Alt 04.03.2014, 18:04
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: EU-Berentung vorzeitig beenden

Lieber snace,
es ist sehr schwer für uns, deine Fragen zu beantworten.
Denn meistens möchten User in Rente gehen, da sie auf Grund der Erkrankung, der Behandlungen usw. nicht mehr so leistungsfähig sind, dass sie wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können.
Du möchtest nun den umgekehrten Weg wählen. Mein Rat an dich wäre, gehe einmal zu einem Fachanwalt für Sozialrecht oder auch einer unabhängigen Beratungsstelle (z.B. Unabhängige Patientenberatung), besprich dort in Ruhe alle Fragen. Ich denke, es sind nicht nur die rechtlichen Belange, die wichtig sind, denn deine Rente wurde ja bis zum Jahr 2016 bewilligt. Ehe dies geschehen ist, hat man sich Informationen bei deinen bisherigen behandelnden Ärzten eingeholt.
Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, langsam wieder in Beruf einzusteigen?
Jeder EU-Rentner hat das Recht, einen bestimmten Betrag zu seiner Rente hinzu zu verdienen,ohne das die Bezüge gekürzt werden.
Die Unabhängige Patientenberatung hat eine eigene Webseite, sowie Beratungsstellen in vielen deutschen Städten, bitte gib den Begriff einmal in eine Suchmaschine ein.
Das du schwer erkrankt gewesen bist, ist sicherlich bei deinem Arbeitgeber bekannt.Es gibt verschiedene Möglichkeiten, deine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu unterstützen, man kann z.B. einen Lohnkostenzuschuss bei der DRV beantragen oder Maßnahmen finanzieren lassen, wenn ein Arbeitsplatz entsprechend angepaßt werden muss.
Weitere Hilfen sind über den Integrationsfachdienst möglich.

Für die weiteren Schritte wünsche ich dir viel Kraft, den Segen Gottes und alles Gute.

Tschüß,
Elisabethh.
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  #4  
Alt 04.03.2014, 19:37
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
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Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 119
Standard AW: EU-Berentung vorzeitig beenden

Ich bin in einer ähnlichen Situation und mir wurde von einem Sozialberater bei der Reha folgendes vorgeschlagen:

In Absprache mit dem AG kann man aus der Rente bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Allerdings bräuchte man wohl ein ärztliches Gutachten, dass man wieder bedingt arbeitsfähig wäre, auch für den AG, der sich so absichern kann, für ihn sind ja erst man die Fristen in dem Bescheid und 100% Erwerbsunfähigkeit bindend. Wichtig wäre wohl, dass in dem Gutachten vermerkt ist, dass man den Status 100% der Erwerbsunfähigkeit nicht verliert. Kommt man mit seinem Verdienst über die 450 Euro, so wird natürlich die Rente gekürzt. Klappt das ganze nicht, so fällt man wieder zurück in die Rente, quasi wie eine Hängematte, so hat mir das der Sozialberater erklärt. Dafür ist wohl wichtig, dass der Status nicht angetastet wird und man automatisch wieder zurück in die Rente fällt.

Das Ganze ähnlich geplant wie bei einem Hamburger Modell zur Wiedereingliederung. Man fängt stundenweise etwa auf 450 Euro Basis an und kann anschließend aufstocken (Rente wird entsprechend gekürzt). Das Ganze dann wenn möglich bis zur vollen Erwerbsfähigkeit und ohne Rente.

Soweit zur Theorie. Ob und wie es in der Praxis klappt kann ich dir nicht sagen, meine Pläne haben sich leider erst mal wieder verschoben und an Arbeiten ist mom nicht zu denken.
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