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  #1  
Alt 22.09.2004, 12:44
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Beiträge: n/a
Standard schwerbehinderung

ich hab da mal eine frage:

ist es normal, wenn man nach einer ablatio und
bei einem t4-tumor mit r1 bei der einstufung der
schwerbehinderung nur 60 % erhält?
lohnt es sich, dagegen einspruch zu erheben?

danke für eure mühe!

lg - susanne
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  #2  
Alt 22.09.2004, 13:53
Benutzerbild von Jeany
Jeany Jeany ist offline
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Registriert seit: 30.06.2004
Ort: Breckerfeld
Beiträge: 669
Standard schwerbehinderung

Hallo Susanne,
so viel ich weiss, ist nur massgebend, ob eine Ablatio gemacht wurde oder ob brusterhaltend operiert wurde. Bei Ablatio gibt es 60% und bei brusterhaltend 50%
knuddelige Grüsse
Jeany
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  #3  
Alt 22.09.2004, 14:53
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Beiträge: n/a
Standard schwerbehinderung

Bei einem T4-Tumor dürftest du mindestens 80% bekommen. Ein Widerspruch lohnt sich. Ich habe etwas rumgesucht und die Tabelle mit den Einstufungen gefunden.
Bei T1+2 N0 gibt es 50%
Bei T1+2 N1 gibt es 60%
sonst mindestens 80%
Nachzulesen bei http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/26_14.htm
Gruss Dorothee
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  #4  
Alt 22.09.2004, 14:59
Benutzerbild von carinoca
carinoca carinoca ist offline
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Registriert seit: 06.07.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 315
Standard schwerbehinderung

Hallo,

ich hab nach Ablatio und Brustaufbau 80% bekommen. meine Frage ist: was nützt es mir, denn ich bekomme weder vergünstigte Fahrscheine noch einen Behindertenparkausweis, da ich nicht "gehnehindert" bin.

Lieben Carinagruss
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  #5  
Alt 23.09.2004, 00:48
Karin G. Karin G. ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2004
Beiträge: 101
Standard schwerbehinderung

Hallo Carinoca,

besser ist es zu denken: Zum Glück habe ich kein "G" in meinem Schwerbehindertenausweis, weil ich nicht gehbehindert bin.
Sonst jedoch bringt der Ausweis ab 50 % vor allem für Berufstätige oder Steuerzahler etwas. Die Freibeträge wirst du sicher kennen. Und man bekommt 5 Tage mehr Urlaub. Eigentlich gibt es noch viel mehr Vergünstigungen, aber ich kann sie hier nicht alle aufzählen. Ein interessanter Link für alle ist:

www.uwendler.de/ahp


Liebe Grüße
Karin
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  #6  
Alt 23.09.2004, 23:43
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Standard schwerbehinderung

Hallo an alle,
habe auch vor vier Monaten einen Antrag gestellt, bisher aber noch keine Antwort erhalten.
Wie sieht der Prozentsatz bei Ca in situ aus mit subkutaner Mastektomie?
Hatte außerdem 1989 und 1993 jeweils eine OP an der anderen Brust; Knoten waren aber gutartig. Werden diese OP's auch berücksichtigt?
Wie sieht es mit einer Bruchoperation im Oberbauch aus?
Danke für Eure Auskunft.
Gruß
Rita
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  #7  
Alt 24.09.2004, 10:07
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard schwerbehinderung

Hallo,

habe nach Ablatio ohne Brustaufbau 50% bekommen.
Mir wurde auch gesagt, dass bei einem Brustaufbau mir wieder 20% abgezogen würden. Stimmt das?
Gruß Annie
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  #8  
Alt 24.09.2004, 20:05
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Standard schwerbehinderung

Hallo Susanne,
schau doch mal im Threat "Kann Schwerbehindertenausweis abgelehnt werden" nach.Dort gibt es auch gute Tipps.Grüsse Heidi
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  #9  
Alt 26.09.2004, 12:10
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard schwerbehinderung

sorry, dass ich mich erst heute für eure lieben rückmeldungen bedanke, ich bin im moment nicht so oft im netz.

vor allem karin und dorothee herzlichen dank -
denn damit habe ich eine grundlage für meinen einspruch !!!

immerhin bekäme ich so eine höhere pauschale beim finanzamt.

nochmals vielen dank euch -

liebe grüße,
susanne
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  #10  
Alt 26.09.2004, 12:29
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Beiträge: n/a
Standard schwerbehinderung

Hallo an alle;-)Ich hatte bis 2001 30% schw.auf ein Rückenleiden.Im Mai 2001 wurde das Teufelchen Bk bei mir diagnostiziert.Habe dann nach der Op (Masektomie+gleichzeitigem Aufbau,28 entfernte Lymphis)einen neuen Antrag gestellt.Ich bekam 60%.Da ich im VDK bin,habe ich mich erkundigt und Wiederspruch eingelegt.Jetzt habe ich 70%,bis 2006.Die Lympfknoten werden sich aber nicht erneuern,;-),rechne fest damit das ich wieder kämpfen muss.Lieben Gruss Mechthild3
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