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AW: Teilweise Erwerbsunfähig und Gehaltserhöhung
Liebe Claudia,
es ist genau festgelegt, wieviel Geld du zu deiner Rente hinzuverdienen darfst, ohne Abzüge zu erhalten. Eine Gehaltserhöhung ist erstmal etwas sehr positives. Leider kann sie dir bei der Rente auf die Füße fallen. Da ein bestimmter Betrag keineswegs überschritten werden darf. Die DRV ist sehr streng, wenn es um Rückforderungen geht. Zitat:
Es gibt die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies bedeutet, dass du auf die Gehaltserhöhrung jetzt verzichtest und das Geld als eine Art Betriebsrente angelegt wird, damit du es später nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben verwenden kannst. Laß dich unbedingt beraten, am besten von einem Anwalt für Sozialrecht oder bei der gewerkschaftlichen Rechtsberatung. Die Gehaltserhöhung hast du dir sicherlich ganz toll verdient. Liebe Grüße, Elisabethh. |
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