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  #1  
Alt 27.04.2009, 11:03
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Koepifisch Koepifisch ist offline
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Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Hallo Simone,
bei meinem Mann hat sich ebenfalls das Krankenhaus mit der BG in Verbindung gesetzt. Sind die (glaub ich) verpflichtet zu, wenn es sich auf ein PM handelt.
Bei meinem Mann war die endgültige Diagnose 1.11. und Mitte Januar waren die Leute von der BG schon bei uns zu Hause...
Nur als Tipp: wir haben sofort nach Krankenhausentlassung einen Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt und der war innerhalb von 4 Wochen genehmigt.

Ich drücke Euch die Daumen

lG Marie-Luise
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  #2  
Alt 27.04.2009, 12:56
TochterSimone TochterSimone ist offline
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Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Danke für die Info.
Nachdem ich mit etwas beruhigt hatte, rief ich selbst bei der BG. Der zuständige Herr war sehr nett und hilfsbereit. Er hat schonmal alle Daten aufgenommen und setzt sich diese Woche noch mit meinem Vater in Verbindung bzw. sendet weitere Formulare.
Danach habe ich in der Uniklinik angerufen und der sehr unbeholfenen Sekretärin, mitgeteilt was genau sie wohin senden soll.

Ich dachte das ist dort Routine und der Sachbearbeietr war auch ganz erstaunt, da er bei der Uni Würzburg bisher nie solche Probleme hatte. Aber wo der Wurm drin ist ....

Nun ja, nun geht alles seinen Weg !
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  #3  
Alt 18.02.2010, 14:48
Schneeglitzern Schneeglitzern ist offline
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Standard AW: Frage wg Berufsgenossenschaft

Zitat:
Zitat von Koepifisch Beitrag anzeigen
Hallo Simone,
bei meinem Mann hat sich ebenfalls das Krankenhaus mit der BG in Verbindung gesetzt. Sind die (glaub ich) verpflichtet zu, wenn es sich auf ein PM handelt.
Bei meinem Mann war die endgültige Diagnose 1.11. und Mitte Januar waren die Leute von der BG schon bei uns zu Hause...
Nur als Tipp: wir haben sofort nach Krankenhausentlassung einen Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt und der war innerhalb von 4 Wochen genehmigt.

Ich drücke Euch die Daumen

lG Marie-Luise
Ich bin total unerfahren. Bin zum ersten Mal überhaupt mit Krebs konfrontiert. Darf ich fragen wofür die Beantratung der Schwerbeschädigung benötigt wird.

Gruß
Schneeglitzern
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  #4  
Alt 18.02.2010, 15:11
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Koepifisch Koepifisch ist offline
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hallo Schneeglitzern,
je nach Schwere der Krankheit wird der Ausweis ausgestellt. Jürgen hat sofort 100% bekommen. Dies hat u.a. steuerliche Vorteile. Wenn man noch im Berufsleben steht hat man besonderen Kündigungsschutz und bekommt auch mehr Urlaub. Außerdem kriegt man verbilligte Eintrittskarten und kann auf spez. Parkplätzen stehen.

Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Versorgungsamt oder einfach mal den Onkel Google fragen.

liebe Grüße Marie-Luise
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  #5  
Alt 18.02.2010, 18:42
Schneeglitzern Schneeglitzern ist offline
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Danke für die Antwort.

Das wird er wohl erstmal nicht wollen.

LG
Schneeglitzern
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  #6  
Alt 21.02.2010, 09:20
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ablorut ablorut ist offline
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Hallo Marie Luise,

leider muß ich korrigieren: auf Behindertenparkplätze darf nur, wer grob gesagt im Rollstuhl sitzt oder blind ist (schwer gehbehindert). Gips bein oder Hi9nken zählt nicht! Dies wird auch noch in einem besaonderen Kennzeichen im Behindertenausweis dokumentiert. 100% zählen da nicht und kosten 40 EUR Strafe!

Gruß Bernhard
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  #7  
Alt 30.03.2010, 11:37
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Koepifisch Koepifisch ist offline
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hallo Bernhard,
da muß ich leider etwas widersprechen:
also Jürgen hat in seinem Ausweis: 100% G stehen und darf auf den ausgewiesenen Parkplätzen stehen. Auch wenn er schon öfters angesprochen wurde, dass er dort nicht stehen dürfe. Weil man sieht im ja seine Krankheit und OP-Folgen nicht an.
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  #8  
Alt 30.03.2010, 13:37
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ablorut ablorut ist offline
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Hallo Marie Luise,

das "G" ist hier natürlich endscheident. Ich habe 100% ohne "G".

Mit vielen Grüßen

Bernhard
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