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  #1  
Alt 10.09.2009, 20:17
Benutzerbild von T1000
T1000 T1000 ist offline
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Standard Krankengeldanspruch auch bei Arbeitslosigkeit?

Hallo zusammen,

besteht auch ein 18monatiger Anspruch auf Krankengeld wenn man während des langen Krankenhausaufenthaltes arbeitslos wird? Ich Frage deshalb weil die Firma in der ich angestellt war Insolvenz angemeldet hat.


Danke im Voraus für eure Antworten!
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  #2  
Alt 10.09.2009, 22:00
BeBeBalaton BeBeBalaton ist offline
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Standard AW: Krankengeldanspruch auch bei Arbeitslosigkeit?

Bitte sofort beim Arbeitsamt und der Krankenkasse melden mit der Konkursmeldung. Eine von den beiden wird zahlen.

Gruß Angelika
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  #3  
Alt 10.09.2009, 22:25
misspiggy70 misspiggy70 ist offline
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Beiträge: 186
Standard AW: Krankengeldanspruch auch bei Arbeitslosigkeit?

Hallo T1000..

bei mir ist es im letzten jahr so gewesen, dass ich meinen Job wechseln wollte.. der neue vertrag war unterschrieben und der alte gekündigt. Während der 1 monatigen Kündigungsfrist wurde dann ein Lungen CA diagnostiziert und seitdem bin ich krankgeschrieben. Lohnfortzahlung konnte ich ja keine bekommen, weil dafür ja weder mein alter noch mein neuer Arbeitgeber zuständig war... die Krankenkasse hat anstandslos direkt gezahlt.
das Arbeitsamt habe ich zwar damals auch direkt informiert, aber die sind halt nicht zuständig solange man krankgeschrieben ist.
Grundsätzlich besteht ein " Anspruch " auf Krankengeld für 18 Monate.. die Krankenkasse kann allerdings irgendwann auf Dich zukommen und von Dir verlangen eine Rehamaßnahme zu machen um Deine Arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen.
Bei mir wurde da zum Beispiel festgestellt, dass ich nicht fähig bin mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten... also volle Erwerbsminderung. Daraufhin hat mich dann die KK dazu aufgefordert die Rente zu beantragen, obwohl die 18 Monate Krankengeld noch nicht " ausgereitzt " sind.

Ich wünsche Dir viel Glück, dass alles so verläuft, wie Du es Dir vorstellst !

LG, Susanne
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  #4  
Alt 13.09.2009, 16:23
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T1000 T1000 ist offline
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Standard AW: Krankengeldanspruch auch bei Arbeitslosigkeit?

Naja ich glaub ich stell mich erstmal doof und hole mir weiterhin monatlich die Kohle von der Krankenkasse, ohne denen etwas zu erzählen. Habe momentan wirklich keinen Nerv mich mitm Arbeitsamt auseinanderzusetzen. (meistens finden die ja auch immer einen Grund nicht zu zahlen)

Trotzdem Danke für eure Antworten!
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  #5  
Alt 03.10.2009, 14:17
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T1000 T1000 ist offline
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Beiträge: 21
Standard AW: Krankengeldanspruch auch bei Arbeitslosigkeit?

Hallo Iris!

Ja ich habe tatsächlich noch Urlaubs - und Urlaubsgeldansprüche aus dem Jahr 2008 und 2009. Glücklicherweise bin ich aber in der IG Metall, von denen mir gleich ein Anwalt zur Seite gestellt wurde der sich nun um den ganzen Schreibkram kümmert. Dafür bin ich auch wirklich sehr dankbar
Sollte sich etwas neues ergeben werde ich es in diesem Thread mitteilen.
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