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Alt 06.03.2009, 02:46
Nun denn Nun denn ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?

Hallo Britta
seit 3 Jahren bin ich mit diesen festen Wohnsitz gemeldet, was willst machen wenn du den Antrag schon persönlich ab gibts, weil der erst per Post nicht angekommen ist und der Abteilungsleiter dir eine schriftliche Bestätigung seiner Zuzahlungsausrechnung verweigert ?
Die Anrufe gehen mehr von der HEK aus als von mir
Mahnverfahren gibt es bei dieser Forderung nicht und bei den Zoll als Pfändungsausführende Behörde einstehen keine Kosten.
Nach Rücksprache mit den Fall bearbeiten Zollbeamten kommen die nicht mal vorbei, da meine Lage aus einen anderen Fall bekannt ist. Ich möchte den Brief unbeachtet lassen, es wird nicht passieren, reine Formsache.
Wenn Sie mal Zeit haben kommen sie und holen meine Unterschrift zur Eidesstattlichen Erklärung. In den lezten 2 Jahren haben sie aber keine Zeit dazu gehabt.
Ich hab langeweile und kämpfe nun mal gern gegen Windmühlen
Es ist der unnötige Verlust meiner gut eingerichteten Wohnung und der jetzigen Sperrmülleinrichtung vom Sozialamt die mich so Bösartig hat werden lassen.
Aber die Fahrkostenerstattung bei nötigen Behandlung in der nächsten Großstadt wurde ja unter Schröder schon abgeschafft.
also die KK Recht mit Ihrer Ausage "Wenn sie sterben wollen bleiben sie zu Hause, sie müßen selbst sehen wie sie ins Krankenhaus kommen."
Oh mann Harz IV Empfänger wohnt dicht an einen Krankenhaus das euch bei einen Krebsfall behandel könnte, sonst könnt ihr eher sterben.

Geändert von Nun denn (06.03.2009 um 03:10 Uhr)
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