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  #1  
Alt 03.10.2008, 10:55
Bremensie Bremensie ist offline
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Beiträge: 758
Ausrufezeichen Asbestose nach Tod festgestellt

Hallo,
Mein Lebensgefährte starb am 17.02.08 an Lungenkrebs. Kurz vorher hatte sich die BG eingeschaltet. Sie wurde durch die Krankenkasse in Marsch gesetzt. Nach dem Tod holte sich die BG die Erlaubnis meinen Lebensgefährten obzuzieren zu lassen. Seine Tochter als nächste Angehörige stimmte dem zu. Man stellte dann fest dass der Tod durch eine Asbestose hervorgerufen wurde. Meine Frage: Welche Leistungen der BG stehen der Tochter jetzt noch zu. Mein Lebensgefährte war bei seinem Tot 63 Jahre alt.
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  #2  
Alt 05.10.2008, 11:59
muckelchen muckelchen ist offline
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Standard AW: Asbestose nach Tod festgestellt

Hallo Bremensie,
ich kann nur auf die Geschichte meines Vaters zurückgreifen. Er bekam Lungenkrebs aufgrund der Asbeststaublunge.
Wichtig ist, das der Arzt bescheinigt, das die Erkrankung auf den Asbest zurückzuführen ist. Dann hast Du die Möglichkeit bei der Berufsgenossenschaft Rente zu beantragen. Denn die Asbestose ist ja nun mal eine typische Berufserkrankung.
Die BG kann dazu sicher noch mehr sagen.
Ich drück Dir die Daumen
das Muckelchen
__________________
Augen auf und durch
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  #3  
Alt 10.10.2008, 20:21
Bremensie Bremensie ist offline
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Beiträge: 758
Frage AW: Asbestose nach Tod festgestellt

Hallo Muckelchen,
durch die Obduktion ist ja schon bestätigt dass mein Lebensgefährte an einer Asbestose gestorben ist. Da ich aber nicht mit ihm verheiratet war bekomme ich von der BG keine Rente. Für micht stellt sich nur die Frage was seine erwachsene verheiratete Tochter von der BG zu beanspruchen hat.
Viele Grüße von Bremensie
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  #4  
Alt 10.10.2008, 20:53
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: Asbestose nach Tod festgestellt

Hallo Bremensie,
es tut mir leid, daß Du Deinen Lebensgefährten so früh verlieren mußtest.
Soviel ich weiß bekommt die erwachsene Tochter keine "Waisenrente" mehr.
Sollten aber vermehrte Kosten, durch Pflege entstanden sein, kann man diese mit Belegen bei der BG einreichen.
Denn es war ja eine Berufskrankheit- hier werden solche Kosten mitgetragen.
Weiß aber nicht, ob es auch jetzt noch geht.
Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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  #5  
Alt 19.01.2010, 02:28
Daddys girl Daddys girl ist offline
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Registriert seit: 30.06.2007
Beiträge: 66
Standard AW: Asbestose nach Tod festgestellt

Hallo,

Bei meinem Daddy war die asbestose bereits vor seinem Tod anerkannte Berufskrankheit. Da meine Geschwister und ich unsere Ausbildung schon abgeschlossen hatten bekommen wir nichts von der BG, meine Mama bekommt eine Rente.

Ich glaube wenn ein Kind nicht mehr "unterhaltspflichtig" ist muss die BG auch dem Kind keine Hinterbliebenenrente bezahlen.

LG Daddys Girl
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