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Alt 24.05.2008, 15:20
ramaya ramaya ist offline
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Registriert seit: 24.05.2008
Beiträge: 1
Standard Verschreibung onkologischer Präparate

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Meine Tochter wird wegen eines Gehirntumors mit einer Chemo in Tablettenform (Temodal) behandelt. Nach ein paar Tagen stationär, wird sie nun ambulant vom Uniklinikum, Kinderkrebsstation, behandelt. Die Hausärztin meinte, sie müsse sich erst bei der Krankenkasse (BKK aktiv) rückversichern, ob sie das sehr teure Medikament verschreiben dürfe. Von der Krankenkasse erfuhr sie, dass nur eine Onkologe das Rezept ausstellen dürfe. Der Leiter der Kinderkrebsstation sagte mir aber, dass der Hausarzt jedes Medikament verschreiben dürfe, er müsse nur in einem Satz an die Krankenkasse bescheinigen, dass das Medikament zwingend notwendig sei. Dann würde es auch sein Budget nicht belasten. Der Professor muss es eigentlich wissen, denn er hat ja tagtäglich damit zu tun - ich muss es nur irgendwie der Krankenkasse klar machen.
Gibt es irgendwelche genauen Vorschriften, über die man sich schlau machen kann. Es kann doch nicht sein, dass ich mit meiner Tochter jetzt zu einem Onkologen muss, obwohl sie von den Unikliniken betreut wird. Und der Onkologe wird wohl auch die Stirn runzeln, wenn wir kommen, nur um ein Rezept zu fordern...Als ob man mit der Erkrankung nicht genug belastet wäre.
Hat jemand einen Tipp für uns?

Im Voraus Danke
ramaya
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