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  #1  
Alt 09.01.2011, 20:04
Marylou56 Marylou56 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Claudia,
um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten, mußt du dich drei Monate vor Ablauf deiner Rente beim AA arbeitssuchend melden. Hintergrund ist die Meldefrist, wird sie nicht eingehalten, kann es zu Sperrung des Arbeitslosengeldes führen.Es kann sein, daß du dann schon zu einem Gespräch über deine berufliche Zukunft geladen wirst. Hilfreich wäre es dann, wenn du zu diesem Zeitpunkt schon Bemühungen deinerseits um eine Arbeitsaufnahme vorlegen kannst. Es ist leider so, du wirst dann so behandelt, als wenn du arbeitslos bist.
Die RV braucht auch Zeit, um deinen Antrag zu prüfen, daher den Antrag frühzeitig ( 3-4 Mon.vorher) stellen. Sie beurteilt deinen Gesundheitszustand, ob du wieder berufstätig sein kannst und geprüft wird auch die Stundenanzahl am Tage, die du arbeiten könntest.Sie prüft unter eigenen Kriterien, d.h. die Befunde deiner Ärzte werden zwar berücksichtigt, die eigenen Ärzte der RV und vor allen die Gutachter entscheiden über deinen Antrag. Daher ist die Darstellung deiner Einschränkungen, auch im privaten Bereich, sehr wichtig...Es lohnt sich also, sich eingehend mit sich selbst auf den Besuch beim Gutachter vorzubereiten.
Wünsche dir viel Erfolg, schöne Grüße von Mary
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  #2  
Alt 09.01.2011, 23:49
Claudia2601 Claudia2601 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Frau Altmann und Mary,
danke nochmal für eure Hilfen.Klar werde ich noch mit der Rentenverlängerung warten.Ist nur immer blöd,wenn man nicht weiß,wie es weiter geht.Ich stehe ja auch noch im Arbeitsverhältnis,es ruht halt zur Zeit.Ich bin also nicht entlassen.Ich hoffe ja auch,das man mir dort einen Arbeitsplatz anbietet wird.Z.B,als Stationssekretärin.Ich finde es nur blöd,mich mit dem Arbeitgeber zusammen zu setzen,und wenn sie mir was frei machen dann sagen zu müssen das ich doch weiter für 2 Jahre in Rente gehe.Iwie steht der Arbeitgeber dann ja auch in der Luft.Naja,ich denke mal,ich werde dort im April mal nachhorchen,wie die Chancen dort sein werden.Und dann werde ich wohl auch mal beim VDK ein Termin machen.Die können mir sicherlich auch sagen,wie ich es mit Arbeitgeber/Arbeitsamt machen muß.
Ich danke Ihnen alle auf jeden Fall für die netten Antworten,es hat mir schon gut geholfen.
LG Claudia
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  #3  
Alt 19.01.2011, 19:06
Benutzerbild von Salute
Salute Salute ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Zitat:
Zitat von Marylou56 Beitrag anzeigen
um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten, mußt du dich drei Monate vor Ablauf deiner Rente beim AA arbeitssuchend melden. Hintergrund ist die Meldefrist, wird sie nicht eingehalten, kann es zu Sperrung des Arbeitslosengeldes führen.
Hallo Claudia!

Dem Beitrag von Marylou muss ich ganz klar widersprechen!

Beim Arbeitsamt musst du dich erst am letzten Tag des Rentenbezuges, bzw. am 1. Tag nach Ablauf der Rente melden.
Hört sich unglaublich an, ist aber so!

Auch wenn von der Rentenversicherung oder vom VdK angeraten wird, sich frühzeitig zu melden, wird dich das Arbeitsamt wieder nach Hause schicken.
Das weiss ich so genau, weil ich diese Situation im letzten Sommer selbst erlebt habe.

Ich wollte mich auch frühzeitig beim Arbeitsamt melden, bevor die Rente ausläuft. Die haben mich aber prompt wieder heimgeschickt. Erst, wenn die Rente definitiv durch ist und auch nicht verlängert wird, wird das Arbeitsamt tätig. Meine Frage, ob das nicht zu spät sei oder mir dadurch Nachteile entstehen, wurde verneint. Im Gegenteil, ich bekam sogar einen Flyer ausgehändigt, in dem diese Situation mit der Meldepflicht genau umschrieben ist.

Liebe Grüsse
Salute
__________________
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  #4  
Alt 19.01.2011, 20:43
Marylou56 Marylou56 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Salute,

also bei mir war es nicht so. Habe mich 3 Monate vor Ablauf der Rente arbeitslos gemeldet. Das AA hatte mich auf die Meldefrist nochmals hingewiesen. Nach ca. 3 Wochen hatte ich eine Einladung zum Gespräch über meine berufliche Zukunft.

Meine Einwendung doch erst einmal die Entscheidung der RV abzuwarten, wurde nicht statt gegeben.War schon erschreckend für mich, daher habe ich meine Erfahrungen geschildert...
Es ist durchaus möglich, daß die Verfahrensweise in anderen Bundesländern eine andere ist als bei uns in Niedersachsen...

Gruß Mary
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  #5  
Alt 21.01.2011, 02:04
Claudia2601 Claudia2601 ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Salute,
Danke für deine Rückmeldung.Ich denke mal,ich werde wenn es soweit ist,mich einfach mal erkundigen,wie es hier gewünscht wird.Wenn es bei Mary anders war,scheint es ja wirklich von AA zu AA verschieden zu sein.Und so bin ich dann aber auf die sicheren Seite.Jetzt weiß ich aber,das es passieren kann,das ich wieder home geschickt werde,und schaue dann nicht ganz so blöd aus der Wäsche.
LG Claudia
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  #6  
Alt 20.02.2011, 00:01
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Beiträge: 11
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo in die Runde,

ich frage mich ebenfalls, warum der Antrag z.B. bei Altmann abgelehnt wurde, andere die befristete EU-Rente aber problemlos erhielten. Claudia stellte diesbezüglich sehr interessante Fragen, die leider (noch?) nicht beantwortet wurden. Hängt das mit dem Grad der Schwerbehinderung zusammen oder mit der Art der Krebserkrankung bzw. Metastasenbildung? Habt Ihr außer der Krebserkrankung noch andere Gründe angegeben als Ihr den Antrag stelltet? Es kann doch nicht sein, dass solche Entscheidungen von der Laune des jeweiligen Sachbearbeiters abhängen, oder etwa doch? Gibt es keine klaren, festen Richtlinien?

Viele Grüße
a.

Geändert von abertausendweit (23.05.2011 um 23:00 Uhr)
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  #7  
Alt 20.02.2011, 12:26
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo abertausendweit,
also es liegt erst mal an der Person des Gutachters und dessen Wohlwollen
und dessen Entscheidung. Bei mir z. B. "Die Patientin erscheint nicht vor-
gealtert", welch eine Feststellung.
Es geben auch die Reha-Doktoren eine Begutachtung und Feststellung ab,
ob die dann von der DRV akzeptiert und beachtet werden ist fraglich.
Also wenn schon fest steht, dass Deine Mutter nur noch unter 3 Stunden
arbeiten kann und die erneute Reha dies auch wieder feststellt, dann denke
ich nicht, dass es da mit der EU-Rente Probleme gibt.
Aber bei der DRV muss man auf alles gefasst sein.
Einfach probieren und nicht locker lassen.
Gruss Altmann
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  #8  
Alt 20.02.2011, 12:32
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ach so noch was,
das mit den Richtlinien halte ich für ein Gerücht.
Es wird rein nach Ermessen entschieden oder Du hast den Kopf unter
dem Arm und bist halbtot.
Aber eines ist klar, es wird auf die Arztberichte Hausarzt, Facharzt noch mehr,
Gewicht gelegt. Da eben da in Berlin keine Ärzte sitzen sondern nur
"Sachbearbeiter"!!
Also wenn der Arzt entsprechend berichtet, wird die Zusage einer Rente
wahrscheinlicher. Es gibt solche Ärzte, ich hatte leider keinen gefunden,
ich wollte auch nur, dass korrekt wieder gegeben wird und auch das
klappte nicht.
Gruss Altmann
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