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  #1  
Alt 16.11.2004, 15:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie lange darf ich mit Kur warten??????

Hallo,
meine Erkrankung (BK) wurde im Mai 03 festgestellt. Es folgte brusterhaltende OP, im Juni03 supcutane Mastektomie mit Einlage eines Silikonimplantats,danach EC Chemo und 28 Bestrahlungen.
Mit Bestrahlung war ich Ende des Jahres 03 fertig.Bin dann aber ab 12.01.04 gleich wieder arbeiten, weil ich Angst hatte meinen Job zu verlieren, außerdem hatte ich das Gefühl, dass ich zu Menschen die "Krebs"haben, einen Abstand brauchte.
Im nachhinein betrachtet war das ein Fehler.
Nun meine Frage: Wie lange, oder wie groß darf die Zeitspanne zwischen Erkrankung und Kur liegen?
Liebe Grüße
Karin B.
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  #2  
Alt 18.11.2004, 07:31
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie lange darf ich mit Kur warten??????

Hallo Karin,
also, direkt nach der Erkrankung - entweder Entlassung aus dem Krankenhaus oder Beendigung der Chemo oder Bestrahlung - soll man innerhalb von 14 Tagen die sog. AHB (Anschlussheilbehandlung) antreten. Ansonsten gilt die Faustregel: Innerhalb von 5 Jahren bis zu 2 Rehas. Also hast du noch genügend Zeit eine Reha zu beantragen. Formulare gibt es bei der BfA oder LVA oder bei deinem Arzt. Du kannst jederzeit eine Reha beantragen, die Bearbeitungszeit lag bei mir bei ca. 4 Wochen.
Wünsche dir alles Gute
Susanne
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  #3  
Alt 18.11.2004, 10:49
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie lange darf ich mit Kur warten??????

Hallo Susanne,
Vielen Dank für deine Auskunft
Liebe Grüße
Karin B.
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  #4  
Alt 19.11.2004, 12:43
Benutzerbild von guelo
guelo guelo ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2003
Beiträge: 143
Standard Wie lange darf ich mit Kur warten??????

hallo karin,ich bin auch mai 03 operiert worden und habe jetzt innerhalb von 9 tagen die 2.reha genehmigt bekommen,ich hatte allerdings keine AHB gruss gudrun
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  #5  
Alt 23.11.2004, 09:41
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie lange darf ich mit Kur warten??????

Hallo Karin B.,

mit den Begriffen "Kur" und "Reha" wird hier mißverständlich umgegangen. Ein Kur kann man etwa alle 4 Jahre bekommen, muß sich dafür einem Vertrauensarzt vorstellen. Da Du eine Krebspatientin bist, steht Dir nach einer Krebsbehandlung eine Krebsnachsorge"Reha" zu. Den Antrag dafür muß man i.d.R. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Behandlung (OP, Radiatio oder Chemoth.) stellen, brauchst Dich keinem Vertrauensarzt vorzustellen. Manche PatientInnen bekommen dann auch noch eine zweite Reha, wenn sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Ende der Therapie stellen. (Jeder neue Befund und darauffolgende Behandlung zieht außerdem immer wieder einen neuen Rehaanspruch nach sich.)
Die Faustregel oben "innerhalb von 5 Jahren" ist in diesem Fall, bezogen auf den Krebsnachsorgerehaanspruch so nicht richtig. Stell' jetzt einen Rehaantrag ("Onkologische Nachsorgeleistung" ankreuzen) - im Prinzip läuft die Frist von 12 Monaten ja gerade erst ab. Wenn Du ihn bewilligt bekommst, gilt die Bewilligung ab dem Bewilligungsdatum 6 Monate, sodaß Du die Anreisezeit in Absprache mit der zugewiesenen Klinik selbst mitbestimmen kannst. Dafür würde ich in jedem Fall mit Deinem behandelnden Arzt sprechen, der Dir den dazugehörigen Befundbericht entsprechend formulieren sollte. Er sollte begründen, warum jetzt eine Nachsorgereha für Dich erforderlich ist.

KÜmmere Dich noch geleich drum, dann hast Du die wenigsten Diskussionen.

Gruß von Birgit
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